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Autobahn GmbH: Drohen Verstöße gegen das Vergaberecht

Neben Kostenexplosionen und „aus dem Ruder“ gelaufenen Beraterverträgen berichtet der Tagesspiegel unter dem Titel: „800 Prozent höhere Kosten bei neuer GmbH – Scheuer steuert auf den Autobahn-GAU zu [1]„, dass die Autobahn GmbH mit der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) verschmolzen werden soll (siehe auch [2]). Diese gehöre bisher aber noch mehrheitlich den Ländern. Aus einem unveröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofs ergebe sich die Warnung der Prüfer, dass das Vorhaben gegen das Vergaberecht verstoßen dürfte. Da sich die Autobahn GmbH wesentlich von der DEGES unterscheide, wären „sämtliche Aufträge, die die Länder an die Deges vergeben haben, … somit neu auszuschreiben. Bei Verstößen gegen das Vergaberecht drohen Schadensersatzforderungen“.

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