Mit Wirkung vom 31.12.2020 werden die Runderlasse „Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ARS-CoV-2“ ( [1]) bzw. „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen“ ( [2]) bis zum 30.06.2021 bzw. bis zum 31.12.2021 verlängert.
Eine konsolidierte Fassung wird noch bereitgestellt. Die Änderungserlasse finden Sie hier:
Quelle: NRW KBSt-Vergabe