Stutzig macht mich der Satz:

„Der jeweilige Gemeinderat habe über die Wertung der Angebote und die abschließende Vergabeentscheidung eigenständig abgestimmt.“

M.E. sind Entscheidungen in einem Vergabeverfahren demokratischen Mehrheitsentscheidungen von vorn herein nicht zugänglich. Wenn, was zu vermuten ist, ein externer Berater der Vergabeentscheidung vorbereitet hatte, hätten die für das Vergabeverfahren verantwortlichen dessen Vorschlag prüfen und billigen müssen.

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