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PKW-Maut: Scheuer weist Vorwürfe zurück

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) alle Vorwürfe im Zusammenhang mit der Pkw-Maut zurückgewiesen. Würde er heute in der gleichen Situation stehen, würde er wieder so entscheiden, sagte der Minister am Donnerstag in der vom Ausschussvorsitzenden Udo Schiefner (SPD) geleiteten Sitzung. Allerdings ließen ihn die seither eingetretenen Entwicklungen „nicht unberührt“. Er sei bereit, sich Kritik zu stellen, sofern sie sachlich sei.

In einem rund 45-minütigen Eingangsstatement rekapitulierte Scheuer sein Handeln rund um die offiziell Infrastrukturabgabe genannte Pkw-Maut. „Die Infrastrukturabgabe war nicht ein Projekt von mir“, betonte der Minister. Vielmehr habe er bei seinem Amtsantritt am 14. März 2018 ein Gesetz vorgefunden, das von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident gebilligt worden sei. „Minister haben Gesetze umzusetzen“, erklärte der CSU-Politiker. Auch jeder andere Verkehrsminister hätte die Maut umsetzen müssen.

Dabei habe er großen Wert darauf gelegt, dass das Vergabeverfahren ein „transparenter, juristisch einwandfreier und nachvollziehbarer Prozess“ gewesen sei. Er habe sich auf „fachkundige und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ gestützt, die das Projekt „mit höchster Professionalität“ vorangetrieben hätten, sagte Scheuer in seinem Statement. Auch die Organisationsstruktur sei „sachgerecht und effizient“ gewesen.

Detailliert begründete Scheuer, warum er Ende 2018 beschloss, den Vertrag mit den Betreibern noch vor Jahresende und damit vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu unterschreiben. Er sei sicher gewesen, damit „das Richtige für den Bund“ zu tun. Der damalige Staatssekretär Gerhard Schulz habe ihm auf seine Nachfrage im Dezember 2018 versichert, der Vertrag sei zuschlagsfähig, und das Verfahren sei rechtlich unbedenklich. Schulz habe auch erklärt, alles deute darauf hin, dass der EuGH im Klageverfahren Österreichs zugunsten der Bundesrepublik entscheiden werde. Er habe deshalb eine „Abwägungsentscheidung“ zu treffen gehabt, betonte der Minister. Dabei habe er sich entschieden, das Projekt voranzutreiben und nicht wegen eines „minimalen Restrisikos“ Einnahmeausfälle in dreistelliger Millionenhöhe in Kauf zu nehmen.

Als der EuGH am 18. Juni 2019 die Pkw-Maut für nicht vereinbar mit europäischem Recht erklärte, sei er „vollkommen überrascht“ gewesen, berichtete der Minister. Eine Rettung der Pkw-Maut sei „nach Auffassung aller an der Diskussion beteiligten Experten nicht möglich gewesen“. In stundenlangen Beratungen am 18. Juni seien die möglichen Kündigungsgründe erörtert worden mit dem Ergebnis, neben dem EuGH-Urteil auch die „gravierenden Mängel“ in der von den Betreibern vorgelegten Feinplanungsdokumentation als Kündigungsgrund anzuführen.

Am 18. Juni 2019 habe er auf Grundlage dieser Erörterungen entschieden, den Vertrag mit den Betreibern unverzüglich zu kündigen, sagte der Minister weiter. Wie richtig das gewesen sei, habe sich daran gezeigt, dass die Betreiber noch in der Nacht nach dem Urteil Verträge mit Unterauftragnehmern abgeschlossen hätten, um auf diese Weise die Entschädigung in die Höhe zu treiben. Im Übrigen gehe er bis heute davon aus, dass sich die von den Betreibern im laufenden Schiedsverfahren erhobenen Schadenersatzforderungen als haltlos erweisen würden.

Quelle: Bundestag

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