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Impfstoffbeschaffung: EU-Vertrag mit AstraZeneca veröffentlicht

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verlangt vom Pharmaunternehmen AstraZeneca Planungssicherheit über die vertraglich vereinbarten Impfstoff-Lieferungen – auch aus den Werken in Großbritannien. „Unser Gegner ist das Virus und die Pharmaunternehmen sind Teil der Lösung“, sagte von der Leyen am Freitagmorgen im Deutschlandfunk. „Da möchten wir Transparenz, wir möchten Planungssicherheit. Die Landräte, die Gesundheitsämter, alle brauchen ihre Planung für ihre Impfstrategien und das muss das Unternehmen jetzt leisten.“ AstraZeneca hat sich heute bereit erklärt, den am 27. August 2020 mit der EU-Kommission unterzeichneten Vertrag über die Produktion, den Kauf und die Lieferung des Covid-19-Impfstoffs in teilweise geschwärzter Form zu veröffentlichen. Die EU-Kommission hatte das Unternehmen dazu aufgefordert.

Transparenz und Rechenschaftspflicht sind wichtig, um das Vertrauen der europäischen Bürger zu stärken und sicherzustellen, dass sie sich auf die Wirksamkeit und Sicherheit der auf EU-Ebene erworbenen Impfstoffe verlassen können. Die Kommission hofft, in naher Zukunft alle Verträge im Rahmen der für alle 27 EU-Staaten abgeschlossenen Abnahmegarantien (Advance Purchase Agreements, APAs) im Einvernehmen mit den Herstellern veröffentlichen zu können.

Bereits am Mittwoch hatte die Kommission eine Aussage des Vorstandsvorsitzenden von AstraZeneca zurückgewiesen, es gebe keine Lieferverpflichtung, sondern das Unternehmen müsse nur sein Bestes tun. „,Best effort‘ gilt, solange nicht klar war, ob sie einen Impfstoff entwickeln können. Diese Zeit haben wir jetzt hinter uns. Der Impfstoff ist da“, sagte von der Leyen im Deutschlandfunk. „Mit der Entwicklung eines Impfstoffes, der wirkt und der sicher ist, gibt es dann ganz klare Liefermengen, sowohl für den Dezember des letzten Jahres als auch für die Quartale, das erste, zweite und dritte Quartal. Die stehen im Vertrag. Und es gibt Produktionsstandorte, die diese Liefermengen auch dann produzieren sollen. Deshalb ist uns nach den Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden in der Öffentlichkeit auch wichtig, dass wir diesen Vertrag jetzt öffentlich machen, dass dort auch die Bürgerinnen und Bürger sich Transparenz darüber verschaffen können, was im Vertrag steht.“

„Es gibt verbindliche Bestellungen und der Vertrag ist glasklar. AstraZeneca hat uns auch ausdrücklich versichert in diesem Vertrag, dass keine anderen Verpflichtungen einer Erfüllung des Vertrages entgegenstünden“, sagte von der Leyen. „Es gibt eine verbindliche Bestellung und keine andere Verpflichtung steht dem Vertrag entgegen. Wissen Sie, das ist nicht wie beim Bäcker, wo man Schlange steht, sondern da ist ein klarer Vertrag. Da geht es um Millionenbeträge, die vorinvestiert worden sind durch die Europäische Union. Wir haben sie investiert mit der klaren Maßgabe, baut die Produktionskapazitäten auf, die notwendig sind, solche Massenproduktionen zu machen – übrigens bei jedem dieser Pharmaunternehmen.

Wir hätten heute gar nicht die Produktionsmöglichkeiten, wenn die Europäische Union nicht diese Vorinvestitionen in diese Unternehmen getätigt hätte, auch auf das Risiko hin, dass das Unternehmen vielleicht keinen Impfstoff entwickeln kann. Dieses Risiko sind wir bewusst eingegangen, weil wir wissen, dass wir Milliarden Dosen brauchen. Die Europäische Union hat vertraglich zugesichert, insgesamt 2,3 Milliarden Impfdosen, die im Laufe der Zeit jetzt langsam aber sicher kommen werden. Sie sehen, die Grundlage stimmt. Jetzt geht es in die Details und da möchten wir bei AstraZeneca genauso die Planungssicherheit haben und die Zuverlässigkeit und Transparenz, wie wir sie bei den anderen Unternehmen haben.“

AstraZeneca habe selbst im Vertrag der EU vier Produktionsstätten genannt – zwei sind in Großbritannien. „Das war ihre Entscheidung. Sie sind diejenigen, die den Überblick über ihre Produktion haben und selbstverständlich das planen. Da stehen eindeutig die beiden Produktionsstätten aus Großbritannien auch drin“, sagte von der Leyen.

Der heute veröffentlichte Vertrag enthält geschwärzte Teile, die vertrauliche Informationen wie z. B. Details von Rechnungen betreffen. Der AstraZeneca-Vertrag ist der zweite, der veröffentlicht wird, nachdem CureVac der Veröffentlichung des Vertrags mit der Europäischen Kommission zugestimmt hat.

Hintergrund

Für die Kommission ist es von entscheidender Bedeutung, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die bestmöglichen Vereinbarungen mit Unternehmen zu treffen, damit Impfstoffe bezahlbar, sicher und wirksam sind.

Der Vertrag, den die Europäische Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt hat, wurde am 14. August genehmigt und trat am 27. August in Kraft. Er wird durch das Soforthilfeinstrument finanziert.

Durch den Vertrag sind alle Mitgliedstaaten in der Lage, 300 Millionen Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca zu erwerben, mit einer Option auf weitere 100 Millionen Dosen, die auf einer bevölkerungsbezogenen anteiligen Basis verteilt werden sollen. Der Vertrag erlaubt es den Mitgliedsstaaten auch, ihre Impfstoffdosen an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu spenden oder sie an andere europäische Länder weiterzuleiten.

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA entscheidet heute über eine bedingte Marktzulassung für den AstraZeneca-Impfstoff. „Wir finden ganz wichtig bei diesen Impfstoffen, dass es keine Abkürzung bei der Sicherheit geben darf“, sagte von der Leyen. Deshalb habe es keine schnelle Notzulassung wie im Vereinigten Königreich gegeben. „Wir impfen ja eine aktive, eine biologisch aktive Substanz an gesunde Menschen. Das heißt, bei der Sicherheit darf man keine Abstriche machen. Deshalb ist es uns wichtig, wie es übrigens die Amerikaner auch machen bei AstraZeneca, dass das Unternehmen uns die Daten liefert. Das haben sie jetzt getan.“

Weitere Informationen finden Sie hier [1].

Den EU Vertrag finden Sie hier [2] (.pdf, 3mb).

Quelle: EU Kommission

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