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Nachprüfungsverfahren 2020: 988 Nachprüfunganträge, 162 Beschwerdeverfahren

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die aktualisierte Statistik von Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren veröffentlicht. Die im Jahr 2020 gestellten Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammer stiegen im Vergleich zum Vorjahr (2019: 799) deutlich auf 988 Anträge, und liegen damit ebenfalls über den Zahlen der Vorvorjahren (2018: 745, 2017: 824, 2016: 880). Nur 2011 waren die Zahlen höher: 989.

Die Arbeitsausleistung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte bleibt hingegen weitestegehend mit 162 Beschwerdeverfahren nahezu unverändert (zum Vergleich: 2019: 154, 2018: 166 , 2017: 153, 2016: 180).

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des BMWi, hier [1].

Die statistischen Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 184GWB

– Vergabekammer (pfd) finden Sie hier [2].

– Vergabesenate (pfd) finden Sie hier [3].

Eine Exceltabelle zu den Jahresmeldungen 2020 finden Sie zudem im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW), hier [4]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [5].

Quelle: BMWi

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