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Investitionsabkommen zwischen EU und China

Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, dass die Verhandlungen über das umfassende Investitionsabkommen zwischen der EU und der Volksrepublik China nach der politischen Grundsatzeinigung Ende 2020 innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Beide Seiten hätten ihre politische Bereitschaft bekräftigt, die Verhandlungen im vereinbarten Zeitraum abzuschließen, schreibt sie in einer Antwort (19/28086 [1]) auf eine Kleine Anfrage (19/26694 [2]) der AfD-Fraktion.

Bis zum Abschluss eines Abkommens blieben die bilateralen Investitionsschutzabkommen der EU-Mitgliedstaaten mit der Volksrepublik in Kraft, sofern diese nicht von einer der jeweiligen Vertragsparteien vorher gekündigt würden. Dies gelte auch für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vom 1. Dezember 2003.

Die Bundesregierung beobachte die Investitionen aus Drittstaaten in kritische Infrastrukturen in EU-Mitgliedstaaten, einschließlich chinesischer Investitionen, genau, heißt es in der Antwort weiter. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse würden bei Anpassungen der Rechtslage auch auf EU-Ebene berücksichtigt.

Deutsche und EU-Unternehmen sähen sich bei ihrem Zugang zum chinesischen Markt mit einer Vielzahl nicht-tarifärer Handelshemmnisse konfrontiert, betont die Bundesregierung. Diese umfassten unter anderem technische Handelshemmnisse, etwa im Cyberbereich, Defizite beim Schutz geistiger Eigentumsrechte, Einschränkungen bei der Zulassung zu öffentlichen Ausschreibungen und Wettbewerbsverzerrungen durch die Subventionierung inländischer Konkurrenten.

Quelle: Bundestag

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