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Referentenentwurf zur Anpassung der Preisverordnung vorgelegt

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt.

Hintergrund der Preisverordnung ist der Schutz vor überhöhten Preisen bei öffentlichen Aufträgen. Ergibt eine spätere Preisprüfung, dass der öffentliche Auftraggeber einen zu hohen Preis vereinbart hat, hat er die Differenz zu dem zulässigen Preis von dem Auftragnehmer zurückzufordern.

Seit ihrem Erlass im Jahr 1953 wurde die Preisverordnung materiell kaum geändert, während Rechtsbereiche mit Berührungspunkten zur Regelungsmaterie, insbesondere das Vergaberecht, aber auch das Handelsrecht und das Steuerrecht vielfältigen Änderungen unterlagen. Nun ist es erforderlich, die Preisverordnung insbesondere in ihrem Kern, dem Marktpreisvorrang sowie den in der Anlage zur Verordnung enthaltenen Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse einer vom BMWi gegründeten Arbeitsgruppe mit Vertretern der Wirtschaft, der öffentlichen Auftraggeber und den auf Landesebene angesiedelten Preisüberwachungsstellen wurde daher der Entwurf zur Anpassung der Preisverordnung [1] (.pdf) erstellt.

Der Entwurf enthält insbesondere folgende Anpassungen:

– Klarstellung, dass sich ein Marktpreis im Sinne der Verordnung sowohl auf dem allgemeinen Markt als auch auf einem besonderen Markt (ausschließlich durch das konkrete Vergabeverfahren geschaffen) herausbilden kann,
– Definition der „Verkehrsüblichkeit“ eines Preises, insbesondere auf dem besonderen Markt,
– Klarstellung, dass der Marktpreis auf dem allgemeinen Markt Vorrang vor dem Marktpreis auf dem besonderen Markt hat,
– Klarstellung, dass die Entscheidung der Preisbehörde, eine Preisprüfung durchzuführen oder nicht, eine Ermessensentscheidung aufgrund des Opportunitätsprinzips darstellt,
– Anpassung der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP).

Der Entwurf, befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Das BMWi hat am 05. Mai 2021 die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 26. Mai 2021 eingereicht werden.

Die eingehenden Stellungnahmen sind zur Veröffentlichung auf der Internetseite des BMWi [2] vorgesehen.

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium

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