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Grüne wollen Beteiligung von Privaten am Autobahnbau beenden

Die Beteiligung von Privaten an Bau, Unterhalt und der Finanzierung der Bundesfernstraßenverkehrsinfrastrukturen im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) muss aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beendet werden. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (19/29788 [1]) sieht vor, in Paragraf 5 des Bundesfernstraßengesetzes festzuschreiben, dass die Beteiligung Privater für Aufgaben der Straßenbaulast im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften ausgeschlossen ist und Ausnahmen gesonderter gesetzlicher Anordnung bedürfen. Gleichzeitig soll das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz aufgehoben werden.

Die Bundesregierung setze bei der Ausführung der Verwaltungsaufgabe Bundesfernstraßenverwaltung verstärkt auf ÖPP, heißt es in der Begründung zu dem Entwurf. Dies gelte sowohl für die in Bundeseigenverwaltung geführten Bundesautobahnen als auch den in Bundauftragsverwaltung geführten sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Trotz der wiederholten Kritik am Rückzug des Staates habe die Koalition eine Verfassungsänderung durchgesetzt, die die Verlagerung von Staatsaufgaben an Private flankiere. An der grundsätzlichen Problematik bei ÖPP hat sich aus Sicht der Grünen jedoch nichts geändert. „Im Bereich des Baus und des Unterhalts der Bundesfernstraßeninfrastrukturen ist ÖPP unwirtschaftlich.“ Dieses Konstrukt führe zur Verschleierung der wahren Kosten der Infrastruktur und lasse die Belastungen für den Bundeshaushalt erst Jahrzehnte später zu Tage treten.

Quelle: Bundestag

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