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EU-Kommission bittet um Meinungen zu künftigen Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Alle Interessierten sind in den nächsten acht Wochen bis zum 2. August aufgerufen, zum Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen Stellung zu nehmen. Die Europäische Kommission hat dazu am Montag eine öffentliche Konsultation [1] eingeleitet. „Europa wird beträchtliche nachhaltige Investitionen benötigen. Einen erheblichen Teil davon wird der private Sektor stemmen, doch für einen raschen ökologischen Wandel wird öffentliche Förderung benötigt“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager. Mit den überarbeiteten Vorschriften können die Mitgliedstaaten die Umweltziele des europäischen Grünen Deals mit staatlichen Subventionen fördern und beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum begrenzen.

Der Leitlinienentwurf enthält auch Vereinbarkeitskriterien für Schlüsselbereiche wie Infrastruktur für saubere Mobilität und Biodiversität sowie zur Ressourceneffizienz, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.

Die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen [2] ermöglichen den Mitgliedstaaten, Vorhaben zum Schutz der Umwelt (einschließlich Klimaschutz und Erzeugung grüner Energie) sowie zur angemessenen Energieerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern. Mithilfe der Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erreichen können.

Im Rahmen der Eignungsprüfung der Beihilfevorschriften [3] hat die Kommission eine Evaluierung der geltenden Leitlinien durchgeführt. Diese Bewertung ergab, dass die geltenden Vorschriften gut funktionieren, insgesamt zweckmäßig und ein wirksames Instrument zur Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele der EU sind. Gleichzeitig werden übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt begrenzt.

Die Evaluierung zeigte jedoch auch, dass einige gezielte Anpassungen erforderlich sein könnten. Neben der Vereinfachung und Aktualisierung bestimmter Vorschriften sollte der Anwendungsbereich der Leitlinien erweitert werden und künftig auch Bereiche wie saubere Mobilität und Dekarbonisierung einschließen. Zudem sollten die geltenden Vorschriften an die strategischen Prioritäten der Kommission wie den europäischen Grünen Deal [4]und neuere regulatorische Änderungen in den Bereichen Energie und Umwelt angepasst werden.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission eine Reihe gezielter Änderungen an den geltenden Leitlinien vor:

Der Leitlinienentwurf und alle weiteren Informationen über die öffentliche Konsultation sowie nähere Angaben zur den vorgeschlagenen Änderungen sind online [1] verfügbar.

Nächste Schritte

Der Entwurf der Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen wird nicht nur Gegenstand der heute eingeleiteten gezielten öffentlichen Konsultation sein, sondern kurz vor Ende des Konsultationszeitraums auch auf einem Treffen von Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert werden. So wird sichergestellt, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessenträger ausreichend Gelegenheit haben, zu dem Entwurf des Kommissionsvorschlags Stellung zu nehmen.

Die neuen Leitlinien sollen Ende 2021 angenommen werden.

Hintergrund

In den geltenden Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen solche Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können. Mit Blick auf die Stärkung des Binnenmarkts und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sollten die Leitlinien, die auch Vorschriften über Beihilfen für Energieinfrastruktur und Erzeugungskapazitäten enthalten, einen schrittweisen Übergang zu einer marktbasierten Förderung ermöglichen. Außerdem wurden die Kriterien dargelegt, nach denen die Mitgliedstaaten energieintensive Unternehmen von den für die Förderung erneuerbarer Energien erhobenen Abgaben befreien können.

Die Leitlinien werden durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung [5] (AGVO) ergänzt, die Ex-ante-Vereinbarkeitskriterien enthält, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfemaßnahmen ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission durchführen können. Derzeit werden einige Teile der AGVO überarbeitet. Eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der überarbeiteten Bestimmungen wird voraussichtlich im Sommer 2021 stattfinden.

Die Überarbeitung der Leitlinien stützt sich auf die Evaluierung und verschiedene weitere Quellen, darunter die Beschlusspraxis, eine externe Studie und Beiträge von Interessenträgern. Ferner hat die Kommission 2020 eine öffentliche Konsultation [6] durchgeführt. Im Herbst 2020 stieß sie eine europäische Diskussion über die Frage an, wie die Wettbewerbspolitik die Ziele des europäischen Grünen Deals weiter unterstützen kann, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsvorschriften und die Nachhaltigkeitsstrategien optimal Hand in Hand gehen. Dieser Prozess begann mit einer Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen  [7] und wurde im Februar 2021 mit einer von Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager geleiteten Konferenz [8] fortgesetzt. Daraufhin gingen über 200 Beiträge ein, die auch in die Überarbeitung der Leitlinien einflossen.

Quelle: EU Kommission

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