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EuGH: Höchstmengen zu Rahmenvereinbarungen erforderlich (EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C‑23/20 – Simonsen & Weel)

Entscheidung-EUDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe einer Rahmenvereinbarung in der Bekanntmachung sowohl die Schätzmenge und/oder den Schätzwert als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren anzugeben haben und dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist (zur Thematik siehe: [1]). Eine Besprechung dieser Entscheidung [2] finden Sie in Kürze auf Vergabeblog.

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