Ein aktueller Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Gießen verdeutlicht die Schärfe der Verwendungsnachweisprüfung und daraus resultierender Konsequenzen. Unter dem Titel: „Landesgartenschau mit bitterem Nachspiel: Ministerium fordert Fördermittel in sechsstelliger Höhe zurück [1]“ berichtet die Wetterauer Zeitung, dass das Land Hessen Fördermittel für die Landesgartenschau 2010 in Bad Nauheim in Höhe von rund 578 000 Euro zurückfordert. Der Grund: „Schwere Vergabeverstöße“ im Jahr 2006.