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EU-Haushalt 2022: Rat legt seinen Standpunkt fest

Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter der Mitgliedstaaten haben sich am 14.07. auf den Standpunkt des Rates zum EU-Haushaltsplanentwurf 2022 verständigt. Im Standpunkt des Rates sind insgesamt 167,7 Mrd. € an Verpflichtungen und 170 Mrd. € an Zahlungen vorgesehen. Der Haushalt 2022 wird ergänzt durch das Instrument „NextGenerationEU“, mit dem die Erholung der europäischen Wirtschaft unterstützt werden soll.

Irena Drmaž, Hohe Vertreterin Sloweniens für die Verhandlungen über den EU-Haushalt: „Der Haushalt des nächsten Jahres wird eine wichtige Rolle bei der Erholung der Wirtschaft von der COVID-19-Pandemie und bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Krisen spielen. Wir legen einen realistischen und ausgewogenen Vorschlag vor, der von den Mitgliedstaaten unterstützt wird. Unser Ziel ist es, für die Prioritäten der EU, wie den ökologischen und den digitalen Wandel, Zusammenhalt und Innovation, angemessene Mittel bereitzustellen. Zugleich müssen wir dafür sorgen, dass diese Mittel optimal genutzt werden. Die heute erzielte Einigung bildet eine gute Grundlage für die bevorstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, sodass der Haushaltsplan 2022 hoffentlich bald angenommen werden kann.“

Der Rat hat den Entwurf des EU-Haushaltsplans 2022, den die Kommission am 8. Juni vorgelegt hat, eingehend analysiert. Um größere Aufstockungen gegenüber 2021 zu vermeiden und zu gewährleisten, dass die Mittel auch wirklich in Anspruch genommen werden können, wird vorgeschlagen, einen Teil der Finanzierung einiger Haushaltslinien auf den zweiten Teil des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 zu verschieben. Der Rat betont ferner, dass die im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Verwaltungsausgaben, insbesondere in Bezug auf die Personalausstattung, mit der derzeitigen Einigung über den MFR im Einklang stehen sollten.

Der Standpunkt des Rates wird in einer Tabelle zusammengefasst dargestellt, die hier [1] abrufbar ist.

Die nächsten Schritte

Der Rat wird seinen Standpunkt im Wege eines schriftlichen Verfahrens, das bis zum 6. September befristet ist, förmlich festlegen und ihn dann dem Europäischen Parlament vorlegen. Das Parlament wird sich voraussichtlich in seiner Plenarsitzung vom 18.-21. Oktober auf sein Mandat für die Haushaltsverhandlungen einigen. Sollten die Standpunkte der beiden Organe voneinander abweichen, wird die 21-tägige Vermittlungsfrist am 26. Oktober beginnen und bis zum 15. November laufen. Wenn der Rat und das Europäische Parlament bis Ablauf dieser Frist keine Einigung über den Haushalt 2022 erzielen können, wird die Kommission einen zweiten Haushaltsentwurf vorlegen.

Quelle: Rat der EU

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