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Flutkatastrophe: Ausgesetztes (Haushalts-)Vergaberecht – Rheinland-Pfalz benennt Kommunen

Mit [1] hatten wir berichtet, dass die rhein­land-pfäl­zische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt für die von den verheerenden Hochwasserschäden betroffenen Kommunen das Haushaltsvergaberecht zunächst bis zum Jahresende ausgesetzt hat. Die Auswirkungen dieser Entscheidung wurden im Beitrag [2] beleuchtet. In einer weiteren aktuellen Pressemitteilung benennt das rhein­land-pfäl­zische Wirtschaftsministerium nun die von der Aussetzung des Haushaltsvergaberechts betroffenen Kommunen:

Die Aussetzung des Haushaltsvergaberechts vor dem Hintergrund des unvorstellbaren Ausmaßes der Schäden gilt für die betroffenen Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

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