Mit [1] hatten wir berichtet, dass die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt für die von den verheerenden Hochwasserschäden betroffenen Kommunen das Haushaltsvergaberecht zunächst bis zum Jahresende ausgesetzt hat. Die Auswirkungen dieser Entscheidung wurden im Beitrag [2] beleuchtet. In einer weiteren aktuellen Pressemitteilung benennt das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium nun die von der Aussetzung des Haushaltsvergaberechts betroffenen Kommunen:
Die Aussetzung des Haushaltsvergaberechts vor dem Hintergrund des unvorstellbaren Ausmaßes der Schäden gilt für die betroffenen Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz