Die gesamte verfahrensrelevante Kommunikation spielt sich von vornherein auf den Portalen ab – insbesondere in Bezug auf die mindestens genau so bedeutsamen Fälle der Bieterinformationen oder der Nachforderung von Unterlagen. „Die Notwendigkeit, über die ganze (elektronische) Bundesrepublik verstreut bei zahlreichen unterschiedlichen Vergabeplattformen zusätzliche eigene „Postfächer“ unterhalten und aufwendig überwachen zu müssen“, ist daher doch keine Besonderheit der Vorabinformation, sondern eine wohl kaum unzumutbare Notwendigkeit, der sich das Unternehmen bereits mit unbeanstandeter Angebotsabgabe unterworfen hat und die ja in allen bisher entschiedenen Fällen obendrein noch dadurch abgemildert wird, dass die Portale im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem konkreten Kommunikationsfall an die vom Bieter hinterlegte E-Mail-Adresse Eingangsbenachrichtigungen pushen.

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