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Musterausschreibung für Berliner Schulessen war vergaberechtswidrig

Anfang 2020 hatte die Berliner Senatsverwaltung unter großer Öffentlichkeit die neue Musterausschreibung für die landesweit einheitliche Vergabe des subventionierten Schulmittagessens an Berliner Schulen gestartet. Mit der neuen Musterausschreibung sollten bundesweit wegweisende neue Standards gesetzt werden.

Zunächst aber war die Musterausschreibung schon im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten, weil der vom Senat bereits beschlossene, aber im Gesetz noch nicht verankerte Berliner Mindestlohn von 12,50 Euro in der Musterausschreibung nicht berücksichtigt worden war ( [1]). Jetzt hat die Vergabekammer Berlin (Beschluss vom 09.06.2021 – VK-B1-12/20) entschieden, dass die in der Musterausschreibung enthaltene Leistungsbeschreibung nicht vergaberechtskonform und damit rechtswidrig gewesen ist.

In mehreren Punkten bemängelt die Vergabekammer, dass die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und erschöpfend gewesen ist und damit vergaberechtliche Grundsätze verletzt. Insbesondere seien der Umfang der Sonderkostformen und Kaltverpflegung, die Zeiten der Essensausgabe, die Verpflegung in den Ferien und an Ausflugstagen sowie die Vorgaben zu den erlaubten Garmethoden nicht transparent und im Ergebnis für die Bieter nicht kalkulierbar gewesen. Zudem fehlte es an einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Dokumentation zur Ermittlung des vorgegebenen Festpreises pro Essensportion.

Die Entscheidung finden Sie in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), hier [2].

Hinweis der Redaktion

DVNW_Akademie_SeminarIn der DVNW Akademie ist die Vergaben von Schulcatering Gegenstand eines Online-Seminars am 02.09.2021 – Rechtssichere Vergabe von Cateringleistungen für Schulen. Mögliche „Fallstricke“ und die Abgrenzung zwischen öffentlichem Dienstleistungsauftrag und der Dienstleistungskonzession werden in dem Online-Seminar ebenfalls ebenfalls thematisiert. Information & Anmeldung [3]

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