Es kommt vor, dass Auftraggeber ein Zuschlagskriterium am „Ende der Bewertung“ vorsehen; bspw. eine zu bewertende Erprobung. Doch kann der Kreis der Bieter, die auf diese letzte Stufe der Bewertung gelangen, beschränkt werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier [1]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [2].