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Bundestagswahl 2021: Vergaberecht in den Parteiprogrammen – Die Grünen

Zur bevorstehenden Bundestagswahl wollen wir einen Blick in die Parteiprogramme werfen und schauen, was die Parteien für die Zukunft des Vergaberechts vorsehen. Das Wahlprogramm der Grünen:

Seite 16 des Wahlprogramms:

„Ein Ordnungsrahmen für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft

Wir müssen unsere Wirtschaft auf Klimaneutralität und die planetaren
Grenzen ausrichten und eine Kreislaufwirtschaft etablieren. (…) Die öffentliche Beschaffung richten wir konsequent auf die ressourcenschonendsten und sozial verträglichsten Produkte und Dienstleistungen aus. So machen wir unsere Wirtschaft zur Spitzenreiterin bei den modernsten Technologien und schützen unsere natürlichen Lebensgrundlagen.“

Seite 16 des Wahlprogramms:

„Grüne Digitalisierung

Ob vernetzte Fahrzeuge, effiziente Industrie, punktgenaue Verteilung regenerativer Energie oder intelligente Bewässerung auf Feldern: (…) Ausschreibungs- und Beschaffungskriterien sind so anzupassen, dass möglichst sozial-ökologisch nachhaltige Technologien vorrangig zum Einsatz kommen. Bei ITBeschaffungen des Bundes müssen Faktoren wie Herstellerabhängigkeit, Folgebeschaffung, technische Offenheit, Sicherheit, Datenschutz, Reparaturfähigkeit, Nachhaltigkeit und soziale Kriterien zwingend in die Bewertungen einfließen und Zertifizierungen wie der Blaue Engel für IT-Produkte zum Standard werden. Wir wollen alle Rechen- und Datencenter des Bundes nachhaltig umstellen, mit erneuerbarer Energie betreiben und zertifizierte umweltfreundliche Hardware einsetzen. Zugleich gilt es, Anreize zu schaffen, um den Stromverbrauch von Rechenzentren zu reduzieren, einschließlich Umstellung auf Wasserkühlungssysteme, und CO2-neutrale Rechenzentren zu fördern.“

Seite 62 des Wahlprogramms:

„Ein Gründungskapital einführen

Um den Wohlstand von morgen zu sichern, brauchen wir eine neue Gründer*innenwelle. Mit einem Gründungskapital, das für Gründer*innen und Nachfolger*innen einen Einmalbetrag bis maximal 25.000 Euro sicherstellt, wollen wir dafür sorgen, dass keine gute Idee und kein Neustart an zu wenig Eigenkapital scheitert. (…) Bei der öffentlichen Vergabe beziehen wir Start-ups besser ein und vereinfachen dafür Vergabeverfahren und Regeln zur Eignungsprüfung. Wir werden die Mitarbeiterbeteiligung breiter zugänglich machen und erleichtern. Immer mehr Startups wollen mit digitalen Lösungen das Gemeinwohl stärken. Dazu integrieren wir sozial-ökologische Kriterien stärker in die bestehende Gründungsfinanzierung.“

Seite 90 des Wahlprogramms:

„Sorgsamer Umgang mit Steuergeld

In den vergangenen Jahren wurde im großen Umfang Geld im Bundeshaushalt verschwendet. Die Pkw-Maut war ein Desaster mit Ansage. Das Verteidigungsministerium hat Millionen in teure Beraterverträge versenkt. Schlecht gemachte öffentlich-private Partnerschaften haben sich für die privaten Unternehmen als lukrativ und für die Steuerzahler*innen als teuer erwiesen. Wir werden sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler*innen umgehen. Das und das Streichen von überflüssigen Ausgabeposten hat für uns Vorrang vor Kreditaufnahme und Einnahmeerhöhungen. Wir werden künftig Transparenz herstellen und alle ÖPP-Verträge veröffentlichen. Grundsätzlich wollen wir, dass ÖPP nur dann in Betracht kommen dürfen, wenn sich durch sie, langfristig und sicher, ein Mehrwert oder geringere Kosten für die Steuerzahler*innen ergeben. Im Verkehrsbereich wollen wir ÖPP-Projekte gesetzlich ausschließen. Die Kontrolle bei Bauvorhaben und großen öffentlichen Beschaffungen wird verbessert. Weitere Privatisierungen öffentlicher Unternehmen im Bereich der öffentlichen Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge lehnen wir ab.“

Seite 105 des Wahlprogramms:

„Sozialpartnerschaft stärken, Tarifbindung erhöhen

Sozialpartnerschaft, Tarifverträge und Mitbestimmung sind Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Sie haben unser Land stark gemacht. (…) Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf ein Bundestariftreuegesetz. (…).“

Seite 165 des Wahlprogramms:

„Transparenzgesetz für Open Data

Der Zugang zu staatlichen Datenbeständen ermöglicht innovative, elektronische Dienstleistungen sowie neue demokratische Beteiligungsmöglichkeiten. (…) Zur Sicherung umfassender, gleichberechtigter Teilhabe und einer souveränen Verwaltung wollen wir, wo immer dies möglich ist, offene Standards, Schnittstellen und Software nutzen, die entstehende Software unter freier Lizenz veröffentlichen und werden sie als Standard in die Vergabe- und Vertragsordnungen für öffentliche Gelder aufnehmen.“

Seite 166 des Wahlprogramms:

„Klimaneutrale Bundesverwaltung

Klimaschutz braucht Vorreiter und Vorbilder. Wir wollen, dass die Bundesverwaltung endlich beides wird. Die Bundesverwaltung muss klimaneutral werden. Das umfasst sowohl die Versorgung mit Ökostrom und den Fuhrpark der Bundesbehörden als auch die Gebäude des Bundes, die mit erneuerbaren Heiz- und Kühlsystemen ausgestattet und umfassend energetisch modernisiert werden. Mit der Einführung eines Solarstandards über Neubauten hinaus werden die Dächer der Bundesbehörden zu Kraftwerken. Bei Dienstreisen sind Flugreisen auf ein Minimum zu begrenzen. Zudem sorgen wir dafür, dass der Bund seine Beschaffung und seine Förderkriterien an der Einhaltung von ökologischen, Menschenrechts- und sozialen Standards orientiert. Bei der Ausschreibung und Förderung von öffentlichen Vorhaben wollen wir bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung einen CO2-Schattenpreis zugrunde legen. So geht die Politik mit gutem Beispiel voran.“

Seite 188 des Wahlprogramms:

„Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen

Feminismus nimmt alle in den Blick und schafft Selbstbestimmung, Teilhabe und Gerechtigkeit. Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle unabhängig vom Geschlecht selbstbestimmt leben und auch Frauen überall gleichberechtigt mitgestalten können – von der Arbeitswelt bis in die Parlamente. (…) Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll auch Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen. (…).“

Seite 201 des Wahlprogramms:

„Konsequent gegen Korruption

Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Manipulationen im Finanzmarkt sind Rechtsverstöße, die verheerende Auswirkungen auf den Wettbewerb und den freien Markt, für Umwelt und Menschen(rechte) haben können. (…)  Sanktionen müssen gemäß den EU-Vorgaben wirksam, angemessen und abschreckend sein, zum Beispiel indem unrechtmäßiger Gewinn bei der Abschöpfung geschätzt werden darf und die nötigen Ressourcen dafür bereitgestellt werden. Den Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen, wie den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Schadenswiedergutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten, erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister einführen.“

Das Wahlprogramm können Sie hier [1] abrufen.

Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

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