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Kommission genehmigt deutsche Regelung zur Förderung der Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 1,75 Mrd. Euro genehmigt, mit der die Anschaffung von Bussen, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, und entsprechende Infrastruktur gefördert werden sollen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass diese finanzielle Unterstützung für den öffentlichen Personenverkehr in Deutschland mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Die Regelung wird teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert, nachdem die Kommission den deutschen Aufbau- und Resilienzplan [1] im Juni positiv bewertet hatte und er im Rat angenommen wurde.

Die Regelung besteht aus drei Teilmaßnahmen, mit denen (i) die Anschaffung von batteriebetriebenen, brennstoffzellen- oder biomethanbetriebenen Bussen, (ii) der Bau einer privaten Lade- und Tankinfrastruktur und (iii) Umweltstudien zum Einsatz solcher Busse gefördert werden.

Im Rahmen der Regelung wird die Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Direktzuschüssen gewährt. Die Begünstigten werden im Rahmen eines offenen und transparenten Ausschreibungsverfahrens ausgewählt.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Nach dieser Bestimmung können die Mitgliedstaaten die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter bestimmten Bedingungen fördern. Außerdem erfolgte eine Prüfung nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen.

Nach Auffassung der Kommission ist die Beihilfe verhältnismäßig und auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt, da die Höhe der Beihilfe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens festgelegt wird und die notwendigen Schutzmaßnahmen vorgesehen sind (z. B. Preisobergrenzen für die Anschaffung der Busse und eine maximale Beihilfe pro Begünstigtem und Projekt).

Die Kommission ist außerdem der Auffassung, dass die Maßnahme die Einführung von emissionsfreien und emissionsarmen Bussen für den Personenverkehr fördern und damit zur Verringerung der CO2– und Schadstoffemissionen beitragen wird, was im Einklang mit den Klima- und Umweltzielen der EU und den Zielen des europäischen Green Deal steht.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die positiven Auswirkungen der Regelung auf die Umwelt- und Klimaziele der EU etwaige durch die Förderung verursachte Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen überwiegen.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Hintergrund

Alle mit staatlichen Beihilfen verbundenen Investitionen und Reformen, die in den nationalen Konjunkturprogrammen unter der Aufbau- und Resilienzfazilität im Rahmen von NextGenerationEU [2] enthalten sind, müssen bei der Kommission zur vorherigen Genehmigung angemeldet werden, sofern sie nicht unter eine der Gruppenfreistellungsvorschriften für staatliche Beihilfen fallen.

Die Kommission wird solche Maßnahmen vorrangig prüfen und hat den Mitgliedstaaten in den Vorbereitungsphasen der nationalen Pläne Leitlinien und Unterstützung angeboten, um den raschen Einsatz der Fazilität zu erleichtern.

Gleichzeitig stellt die Kommission sicher, dass die geltenden Beihilfevorschriften eingehalten werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu wahren und zu gewährleisten, dass die Mittel der Sonderfazilität so eingesetzt werden, dass Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden und private Investitionen nicht verdrängt werden.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister [3] auf der Website der GD Wettbewerb [3] der Kommission unter der Nummer SA.61890 zugänglich gemacht.

Quelle: EU Kommission

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