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Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit: Weiterentwicklung 2021

Die Überarbeitung und Weiterentwicklung des „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ der Bundesregierung wurde am 25. August 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Bundesregierung verpflichtet sich mit dem Programm dazu, das Verwaltungshandeln am Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung auszurichten und konkrete Nachhaltigkeitsvorgaben zu erfüllen. Das neue Maßnahmenprogramm gilt für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung.

Inhaltlich werden zehn Verwaltungsbereiche, neu hinzugekommen sind „Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung“ und „Gesundheit“, thematisiert.

Die nachhaltige Beschaffung wird unter Bereich IV angesprochen. Diese steht insgesamt im Fokus und soll gestärkt werden, da der Bund durch das hohe Nachfragevolumen nachhaltige Produkte und Dienstleistungen fördern und seiner Vorbildfunktion gerecht werden kann. Beispielsweise soll das Kaufhaus des Bundes (KdB) als zentrale Stelle für die nachhaltige Beschaffung von standardisierten Produkten und Dienstleistungen ausgebaut und eine Abrufpflicht eingeführt werden. Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) wird ebenfalls als zentrale Beratungs- und Informationsstelle ausgebaut, insbesondere im Bereich Schulungen und Fortbildungen. Weiterhin wird bis 2022 ein Interministerieller Ausschuss für nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMA nöB) unter der Federführung von BMI und BMWi gegründet, welcher unter anderem standardisierbare Produkte und Dienstleistungen im KdB identifiziert sowie Nachhaltigkeitskriterien und Anforderungen an Beschaffungen festlegt. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit Kommunen gestärkt werden. Darüber hinaus gibt es neue konkrete Anforderungen an die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen in Anlage 1 des Programms, welche spätestens alle zwei Jahre überarbeitet werden. Hierbei werden allgemeine Bestimmungen sowie spezifische Kriterien für einzelne Produktgruppen vorgeschrieben. In Anlage 2 des Programms findet sich ein ausführlicher Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen. Ein jährlicher Monitoringbericht soll den Stand der Umsetzung des Maßnahmenprogramms dokumentieren.

Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung 2021 können SIe über die Internetpräsenz der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung [1] herunterladen.

Quelle: Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung

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