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Wettbewerbsregister: Registration ab sofort auch über ein De-Mail-Konto

Für die Übermittlung von Anträgen zur Registrierung öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB sowie mitteilender Behörden nach § 4 Abs. 1 Satz 1 WRegG hat das Bundeskartellamt neben dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) einen weiteren Übermittlungsweg eröffnet. Registrierungsanträge können ab sofort auch über ein De-Mail-Konto nach dem De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) übermittelt werden.

Die Nutzung des Web-Portals zur Abfrage des Wettbewerbsregisters setzt eine vorherige Registrierung bei der Registerbehörde voraus. Der gesetzlichen Abfragepflicht kann daher nur nachkommen, wer sich rechtzeitig vor dem 01.06.2022 zur Abfrage aus dem Wettbewerbsregister registriert.

Das BMWi hat hierzu mit Schreiben vom 10.11.2021 noch einmal auf die erforderlichen Schritte hingewiesen.

Das Schreiben finden Sie in der Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) [1]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [2].

Quelle: BMWi

 

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