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Gemeinsame Unternehmen: Prüfer stellen öffentlich-privaten Partnerschaften der EU gutes Zeugnis aus

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat die Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2020 und die zugrunde liegenden Vorgänge aller öffentlich-privaten Partnerschaften der EU mit Industrie und Forschung, der sogenannten Gemeinsamen Unternehmen, bestätigt. Im siebten Jahr ihres zehnjährigen Bestehens hätten die meisten Unternehmen bereits rund zwei Drittel ihrer Tätigkeiten im Rahmen von Horizont 2020, dem Programm der EU zur Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung, durchgeführt. Ferner hätten die Gemeinsamen Unternehmen Synergien genutzt, um ihren Betrieb während der Corona-Pandemie aufrechtzuerhalten und mögliche Auswirkungen auf ihre Dienstleistungen abzufedern, so die Prüfer.

Für Forschung und Innovation auf ihren jeweiligen Gebieten verwalten die acht Gemeinsamen Unternehmen der EU im Rahmen von Horizont 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 19,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Geldern, die die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Forschungs- und Innovationsprogramme bereitstellt, sowie aus Sach- und Finanzbeiträgen privater Partner, teilnehmender Staaten und zwischenstaatlicher Organisationen. Um die besten Projekte für eine Finanzierung auszuwählen, rufen die Gemeinsamen Unternehmen hauptsächlich zur Einreichung von Vorschlägen auf. Das im Rahmen von Euratom tätige Gemeinsame Unternehmen Fusion for Energy verfügt über ein geschätztes Budget in Höhe von rund 15 Milliarden Euro, mit dem der europäische Teil des Kernfusionsprojekts ITER in Frankreich finanziert wird. Darin enthalten sind die Betriebskosten für die kerntechnische Anlage für den Zeitraum 2028-2035. Im Februar 2021 billigte der EU-Ministerrat den Euratom-Beitrag zu Fusion for Energy für die Haushaltsperiode 2021-2027 in Höhe von rund 5,6 Milliarden Euro.

Wie in jedem Jahr nahmen die Prüfer auch für das Jahr 2020 wieder die finanzielle Situation aller Gemeinsamen Unternehmen unter die Lupe. Sie stellten fest, dass ihre Rechnungsführung gemäß den internationalen Standards zuverlässig war und die zugrunde liegenden Zahlungs- und Einnahmenvorgänge keine wesentlichen Fehler aufwiesen.

Auch wenn in mehrerlei Hinsicht noch Verbesserungen möglich sind, bescheinigt unsere Prüfung für 2020 den Gemeinsamen Unternehmen ein solides Finanz- und Compliance-Management„, so Ildikó Gáll-Pelcz, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Positiv ist anzumerken, dass die Gemeinsamen Unternehmen ihre Betriebsabläufe durch die Nutzung von Synergien an die pandemiebedingten Einschränkungen angepasst haben, ohne dass dies größere Auswirkungen auf ihre Tätigkeiten und Leistungen hatte.“

Den Jahresbericht finden Sie hier [1].

Quelle: Europäischer Rechnungshof (EuRH)

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