Unter dem Titel: „Lieferkettengesetz: Warum viele Unternehmen vor notwendigen Schritten zurückschrecken [1]“ berichtet das Handelblatt über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das im Juni beschlossen wurde und ab 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten gilt (zum Thema: Vergabeblog.de vom 20/09/2021, Nr. 47954 [2]). Das LkSG verpflichtet die Unternehmen, für die Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindeststandards Sorge zu trage.