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Öffentliche Aufträge: Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien

Die Kommission beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen der Unvereinbarkeit seiner nationalen Rechtsvorschriften mit den EU-Vorschriften über öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge einzuleiten.

Die Vorschriften (Richtlinie 2014/24/EU [1], Richtlinie 2014/25/EU und Richtlinie 2014/23/EU) mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach der Mitteilung der Umsetzung durch Spanien und der von der Kommission durchgeführten Konformitätsprüfung bestehen Zweifel an der Vereinbarkeit der spanischen Rechtsvorschriften mit den EU-Richtlinien. Die Kommission hat Mängel insbesondere in Bezug auf den Anwendungsbereich der Richtlinien, die Vorschriften für Vertragsänderungen und die Berechnung des geschätzten Auftragswerts in bestimmten Fällen festgestellt. Eine ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bei öffentlichen Beschaffungen, macht es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einfacher und billiger, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben, und bietet Unternehmen mehr Geschäftsmöglichkeiten.

Das Aufforderungsschreiben folgt auf die Aufforderungsschreiben, die anderen Mitgliedstaaten im Januar 2019 [2], Oktober 2019 [3] und Juni 2021 [4] in derselben Angelegenheit übermittelt wurden. Spanien hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Quelle: EU Kommission

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