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LRH Sachsen-Anhalt: „Erneut erhebliche Mängel bei der Vergabe und Beauftragung von Beraterverträgen“

„Teuer beraten“, so der Untertitel des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt zu seinen Untersuchungen betreffend die Prüfung der Beauftragung und Vergabe externer Gutachten, Beratungsleistungen und Studien durch die Landesverwaltung für den Zeitraum von 2014 bis 2016. Im Zeitraum von 2014 bis 2016 hat die Landesverwaltung insgesamt 228 Verträge mit Beratungsleistungen in Auftrag gegeben. Kosten: 7,4 Mio. €. Darüber hinaus hat sie zwischen 2004 und 2016 insgesamt 36 Inhouse-Geschäfte für 20,3 Mio. € beauftragt.

Hierzu der LRH weiter:

„Dies war bereits unsere zweite Prüfung dieser Art. Zuvor hatten wir uns die Beraterverträge von 2010 bis 2013 angeschaut. Und wie damals traten erneut erhebliche Mängel zutage.

Hier einige Beispiele:

Vergabeverstöße: Fast drei Viertel aller Beratungsleistungen wurden freihändig vergeben, d. h. es wurden keine entsprechenden Vergleichsangebote eingeholt. Damit wurden sowohl das Wettbewerbsrecht als auch die Landeshaushaltsordnung ausgehebelt. Diese Vergabe-praxis sollte die absolute Ausnahme sein, tatsächlich war sie die Regel. Wir empfehlen daher dringend die Erarbeitung eines Vergabehandbuches des Landes.

Fragwürdige Inhouse-Geschäfte: 32 der o. g. 36 Verträge, mit einem finanziellen Umfang von rd. 20,1 Mio. €, entfielen auf die Investitionsbank. Neben Vergabe- und Dokumentationsmän-geln sehen wir hier die über Jahre hinweg dauernde besondere Nähe von Entscheidungsträ-gern des Finanzministeriums, der Investitionsbank und einzelnen Beratern äußerst kritisch. Hier bedarf es künftig entsprechender Compliance-Regelungen.

Vorlageverstöße und Umgehung des Budgetgesetzgebers: In 29 Fällen mit einem Gesamtvo-lumen von rd. 3 Mio. € wurden Gutachten am Landtag vorbei vergeben, in drei weiteren Fällen wurden sie zu spät zur Bewilligung vorgelegt. Eine Vorlagepflicht besteht bei Verträgen mit einem Nettoauftragswert ab 20.000 €. Wir erwarten, dass dieser Landtagsbeschluss künftig konsequent beachtet wird.“

Die Langfassung der Prüfung finden Sie hier [1].

Quelle: Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt

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