- Vergabeblog - https://www.vergabeblog.de -

Berlin: Neufassung der VwVBU

Mit Beitrag auf Vergabeblog.de vom 20/12/2021, Nr. 48488 [1] haben die Rechtsanwältinnen Frau Dr. Herten-Koch und Frau Amelcenko übder den „Booster für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden öffentlichen Hoch- und Tiefbau – Zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt in Berlin“ berichtet. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin teilt nun mit, dass neue und überarbeitete Formulare für Umweltanforderungen nach BerlAVG bereitgestellt wurden.

Am 01. Dezember 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) [2] in Kraft getreten. Ebenfalls aktualisiert wurde der Anhang 1 (Leistungsblätter zu speziellen Produkten und Dienstleistungen). [3]

Die Neufassung war aufgrund der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22. April 2020 notwendig geworden.

Für die Vergabepraxis werden neue Formulare zur Verfügung gestellt. Ein Leitfaden für die Auftraggeber, ähnlich der für Wirt-Formulare EU und UvgO [4] wird voraussichtlich im 1. Quartal 2022 im Vergabeservice hinterlegt sein.

Mit den „Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen- Teil A“ (Wirt-2145) werden die Auftragnehmer verpflichtet, die betreffenden Leistungskriterien, Ausführungsbedingungen sowie die Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette zu berücksichtigen.

Das Formular „Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – Teil B” (Wirt-2144) wurde entsprechend um die Umweltschutzanforderungen ergänzt.

Im Hinblick auf die Ausführungsbedingungen gemäß Nr. I. 4.11 VwVBU sind jeweils für einzelne Liefer-und Dienstleistungen folgende Vertragsbedingungen zu vereinbaren:

Die Formulare stehen Ihnen auf der elektronischen Vergabeplattform des Landes Berlin  zur Verfügung.

Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin

Teilen
[5] [6] [7] [8] [9]