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„Sturmgewehr“: Haenel geht in die Berufung

Am 16. November 2021 hat die 4a. Zivilkammer (Patentkammer) des LG Düsseldorf hat in einer Patentrechtsstreitigkeit entschieden, dass das Sturmgewehr „Haenel CR 223“ das Patentrecht der Klägerin, Heckler & Koch verletzt (s. [1]). Der MDR berichtet nun unter dem Titel: „Sturmgewehr – Nach Niederlage in Patentstreit: Haenel legt Berufung gegen Urteil ein [2]„, dass Haenel jetzt Berufung gegen ein Urteil eingelegt hat, in dem ihm eine Patentrechtsverletzung bescheinigt wird.

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