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Bundeshaushalt 2022: Regierungsentwurf vorgestellt

Der Bundesfinanzminister hat den Haushaltsausschuss am Mittwochmittag über den am Morgen vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022, die Finanzplanung bis 2026 und die Errichtung eines Sondervermögens für die Bundeswehr informiert.

Als Ziele des Haushaltsentwurfs benannte der Minister die Notwendigkeit, in unsicheren Zeiten Stabilität zu sichern und Handlungsfähigkeit zu bewahren. Lindner verwies zudem auf aus seiner Sicht wichtige Investitionen in die wirtschaftliche Transformation, Bildung und Digitalisierung sowie im Verkehrsbereich, die mit dem Haushalt angegangen werden sollen. Der Finanzminister hob weiterhin die Finanzplanung ab 2023 hervor, nach der ab dem folgenden Jahr die Schuldenobergrenze des Grundgesetzes wieder eingehalten werden soll. Dies sei ein Gebot der Verfassung.

Lindner wies darauf hin, dass die Bundesregierung bereits an einem Ergänzungshaushalt arbeite, der im Laufe der parlamentarischen Beratungen zum Haushaltsentwurf eingebracht werden soll. Laut dem Finanzminister soll der Ergänzungshaushalt die haushaltswirksamen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine beinhalten. Auf Fragen von Ausschussmitgliedern zu möglichen Maßnahmen sowie zum Zeitpunkt der Vorlage des Ergänzungshaushaltes verwies der Finanzminister auf noch ausstehenden Beratungsbedarf innerhalb der Koalition sowie die noch unsichere Prognoselage.

Das Vorhaben, einen Ergänzungshaushalt vorzulegen, stieß bei den Vertretern der Koalitionsfraktionen sowie bei dem Vertreter der Unionsfraktion grundsätzlich auf Zustimmung. Fraktionsübergreifend mahnten mehrere Ausschussmitglieder grundsätzlich einen kritischen Blick auf die Finanzbeziehung zwischen Bund und Ländern an, die sich zu Ungunsten des Bundes verschoben hätten. Dieser Auffassung stimmte auch der Finanzminister zu.

Auf Fragen zu den Details des geplanten Sondervermögens für die Bundeswehr berichtete Lindner, dass die Bundesregierung plane, die entsprechende Grundgesetzänderung im Bereich der Wehrverfassung im Artikel 87a des Grundgesetzes zu verankern. Geplant sei, dem Sondervermögen einmalig Kreditermächtigungen in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Kredite sollen laut dem Finanzminister nicht auf die Schuldenregel gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes angerechnet werden. Mit den Ausgaben aus dem Kernhaushalt sowie aus dem Sondervermögen solle in der Summe das Zwei-Prozent-Ziel der Nato erreicht werden, führte der Finanzminister aus.

Der vom Kabinett am Mittwochmorgen beschlossene 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 sieht für dieses Jahr Ausgaben in Höhe von 457,6 Milliarden Euro vor, davon 50,8 Milliarden Euro für Investitionen. 2021 waren im Soll Ausgaben in Höhe von 572,7 Milliarden Euro vorgesehen. Laut vorläufigem Haushaltsabschluss lagen die Ausgaben tatsächlich bei 557,1 Milliarden Euro. Der von der vorherigen Bundesregierung eingebrachte 1. Regierungsentwurf (19/31500 [1]) hatte für 2022 Ausgaben in Höhe von rund 443 Milliarden Euro vorgesehen.

Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Haushaltsentwurf 99,7 Milliarden Euro auf neue Kredite. Die nach der Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme wird damit um 80,6 Milliarden Euro übertroffen. Für die Kreditaufnahme wird der Bundestag gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes erneut eine „außergewöhnliche Notsituation“ feststellen müssen.

Laut Finanzplanung soll das Volumen der Nettokreditaufnahme in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026 wieder innerhalb der Schuldenobergrenze liegen. Für 2023 sind demnach Ausgaben (Eckwerte) in Höhe von 412,7, für 2024 in Höhe von 415,7, für 2025 in Höhe von 416,9 und für 2026 in Höhe von 423,1 Milliarden Euro vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme soll 2023 bei 7,5, 2024 bei 10,6, 2025 bei 11,8 und 2026 bei 13,7 Milliarden Euro liegen. Die Ausgabe-Ansätze für 2023 bis 2025 liegen über der bisherigen Finanzplanung bis 2025 (19/31501 [2]), die noch von der vorherigen Bundesregierung beschlossen worden war. Seinerzeit – wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2021 – hatte die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 403,4 Milliarden Euro im Jahr 2023 (Nettokreditaufnahme: 5,4 Milliarden Euro), 407,6 Milliarden Euro im Jahr 2024 (Nettokreditaufnahme: 12,0) und 408,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 (Nettokreditaufnahme: 11,8 Milliarden Euro) gerechnet.

Quelle: Bundestag

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