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EU: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Deutschland muss bei Datenschutz, Energiebinnenmarkt und Steuervorschriften nachbessern. In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat April hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, beim Elektrizitätsbinnenmarkt sowie zur Besteuerung von Dividenden- und Zinsausschüttungen an gemeinnützige Organisationen nachzukommen. Weitere Informationen finden Sie hier [1].

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