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Vereinfachte Regeln für öffentliche Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg

Die Vergaberegeln für die öffentliche Verwaltung werden für Einkäufe unter 10.000 EUR vereinfacht, insofern diese im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine erfolgen. Bund, Länder und Kommunen sollen damit schneller auf die Folgen des Krieges reagieren können. Insbesondere Anschaffungen, die nötig werden, um die aus der Ukraine geflüchteten Menschen angemessen und sicher unterzubringen sowie für ihre Verpflegung und medizinische Versorgung zu sorgen, sollen so erleichtert werden. Auch notwendige Investitionen öffentlicher Stellen in die Cybersicherheit und Energieversorgung sollen damit vereinfacht werden. Das Bundeskabinett hat zu heute den notwendigen rechtlichen Rahmen dazu gebilligt. Das Bundewirtschafts- und Klimaschutzministerium hat alle öffentliche Beschaffungstellen entsprechend informiert.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Im Zuge des Krieges in der Ukraine stehen viele öffentliche Stellen unter enormen Handlungsdruck. Menschen, die aus der Ukraine flüchten, müssen angemessen untergebracht und versorgt werden, öffentliche Einrichtungen müssen gegebenenfalls neue Verträge schließen. Bei alldem sind schnelle und einfache Vergabeverfahren essentiell, um alles, was kurzfristig nötig ist, auch einkaufen zu können.“

Die Bundesergierung hat heute zwei Maßnahmen auf den Weg gebracht, die einen verlässlichen Rahmen für einen schnellen und bedarfsgerechten öffentlichen Einkauf bieten und schnelles Handeln auf sicherer Grundlage ermöglichen.

Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung hatte die Bundesregierung bereits Verfahrenserleichterungen beschlossen. Auch für die übrige Bundesverwaltung gelten seit heute bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert bis 5.000 Euro und für Bauleistungen bis 8.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer), die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen, erweiterte Möglichkeiten zur Direktvergabe. Die Erleichterungen finden auch Anwendung auf die Empfänger von Fördermitteln (Zuwendungsempfänger) des Bundes und sind bis 31.12.2023 befristet.

Ergänzend hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung mit dem für öffentliche Aufträge im Baubereich zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einem Rundschreiben insbesondere über die Möglichkeiten von Dringlichkeitsvergaben und weiteren Beschleunigungs- und Erleichterungsmaßnahmen für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte informiert. Diese Hinweise sollen unter anderem den Kommunen mehr Sicherheit bei ihren dringlichen Vergaben, etwa für die Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge, geben.

Das BMWK-Rundschreiben zu Dringlichkeitsvergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine finden Sie zum Beispiel in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), hier [1]. Noch kein Mitglied im DVNW? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [2].

Quelle: BMWK

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