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Nachprüfungsverfahren 2021: 865 Nachprüfungsanträge, 171 Beschwerdeverfahren

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) hat die aktualisierte Statistik von Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren veröffentlicht. Die im Jahr 2021 gestellten Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammer sanken im Vergleich zum Vorjahr (2020: 988) auf 865 Anträge, und liegen damit aber noch über den Zahlen der Vorvorjahren (2019: 799, 2018: 745, 2017: 824, 2016: 880). Höher als im vergangenen Jahr lagen die Antragseingänge nur im Jahr 2011: 989.

Die Arbeitsausleistung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte bleibt hingegen weitestegehend mit 171 Beschwerdeverfahren stabil und hat sich ingesagt um 10 Beschwerdeverfahren erhöht (zum Vergleich: 2020: 162, 2019: 154, 2018: 166 , 2017: 153, 2016: 180).

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des BMWi, hier [1].

Die statistischen Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 184GWB

– Vergabekammer (pfd) finden Sie hier [2].

– Vergabesenate (pfd) finden Sie hier [3].

Quelle: BMWK

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