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Digitalisierung: Erst 58 Verwaltungsleistungen wie vorgesehen digitalisiert

Das BMI erweckt in seinen Berichten und im Internet fälschlicherweise den Eindruck, die Digitalisierung der Verwaltung sei bereits weit vorangeschritten. Tatsächlich hatte der Bund im Herbst 2021 erst 58 von 1 532 seiner Verwaltungsleistungen wie vorgesehen digitalisiert – das waren rund 4 Prozent. Dies berichtet der Bundesrechnungshof in seinen neuen Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen.

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist eines der größten IT-Projekte der Bundesrepublik Deutschland. Mitte 2017 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG). Danach sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 online anzubieten. Im Bundeshaushalt waren dafür ursprünglich 500 Mio. Euro vorgesehen. Mit dem sogenannten Corona-Konjunkturpaket stellte der Bund im Jahr 2020 weitere 3 Mrd. Euro bereit, um die Umsetzung zu beschleunigen. Davon entfallen 1,5 Mrd. Euro auf die Länder und Kommunen.

Das BMI hat in seinen Berichten an die Gremien der IT-Steuerung des Bundes, z. B. dem IT-Rat, und in seinem Internetauftritt [1] den Stand der Umsetzung des OZG beschönigt. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass von insgesamt 1532 zu digitalisierenden einzelnen Verwaltungsleistungen des Bundes lediglich 58 gemäß OZG digitalisiert waren. Durch die Art seiner Darstellung hat das BMI den Eindruck erweckt, dass der Bund mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen deutlich weiter vorangekommen sei.

Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in der Bundesregierung und -verwaltung (Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger) fehlt so eine valide Grundlage, um die Umsetzung des OZG zielgerichtet zu steuern und angemessen mit personellen Ressourcen auszustatten. Dies gefährdet den Erfolg des Projekts. Darüber hinaus wecken die Darstellungen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen falsche Erwartungen an das Online-Angebot der Verwaltung. Das BMI muss sachgerecht und zutreffend über den Fortschritt bei der Umsetzung des OZG berichten.

Weitere Informationen finden Sie hier [2].

Quelle: Bundesrechnungshof

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