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Sondervermögen Bundeswehr beschlossen

Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den Weg für das „Sondervermögen Bundeswehr“ freigemacht. Ziel des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro ist die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit durch Schließung der Fähigkeitslücken der Bundeswehr. Zwei entsprechende Gesetzentwürfe der Bundesregierung in geänderter Fassung nahmen die Mitglieder jeweils mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie von CDU/CSU an. AfD und Die Linke stimmten gegen die Vorlagen. Auch der Wirtschaftsplan des Sondervermögens liegt inzwischen vor. Darin werden die geplanten Beschaffungsvorhaben näher ausgeführt. Die Gesetzentwürfe könnten noch in dieser Woche abgestimmt werden, stehen aber noch nicht auf der Tagesordnung.

Die vom Ausschuss angenommenen Änderungen gehen auf eine Absprache zwischen der Koalition und der Union zurück. Die Fraktionen brachten die Änderungsanträge gemeinsam ein. Für die vorgesehene Änderung des Grundgesetzes ist die Koalition im Bundestag auf die Zustimmung der Unionsfraktion angewiesen.

Das Sondervermögen soll mit Kreditermächtigungen in Höhe von 100 Milliarden Euro ausgestattet werden. Die Kreditaufnahme soll nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet werden. Dafür soll im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt werden. Der Ausschuss änderte den entsprechenden Gesetzentwurf (20/1410 [1]) nur geringfügig. Danach soll im Grundgesetz nun klargestellt werden, dass „zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ ein Sondervermögen „für die Bundeswehr“ eingerichtet werden kann. Im ursprünglichen Entwurf fehlte der Zusatz „für die Bundeswehr“.

Umfassender änderte der Ausschuss die zum Sondervermögen gehörende einfachgesetzliche Regelung (20/1409 [2]), die künftig als „Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz – BwFinSVermG“ firmieren soll. Hierin wird nunmehr klargestellt, dass das Sondervermögen den Zweck hat, „die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden Nato-Fähigkeitszielen gewährleisten zu können. Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen.“ Neu sind insbesondere die expliziten Verweise auf die Bundeswehr und die Nato-Fähigkeitsziele.

Die in der Begründung des Regierungsentwurfs ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, auch „Maßnahmen zur Stärkung im Cyber- und Informationsraum sowie zur Ausstattung und Ertüchtigung der Sicherheitskräfte von Partnern“ aus dem Sondervermögen finanzieren zu können, entfällt. Stattdessen heißt es in einem neuen Absatz 1a, dass die Finanzierung von „Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern“ unabhängig vom Sondervermögen über den Bundeshaushalt finanziert wird.

Zudem wird in dem Entwurf nun die Verbindung von Ausgaben aus dem Sondervermögen mit dem Nato-Ziel für Verteidigungsausgaben (zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes) direkt im Gesetzestext konkretisiert. Danach soll mithilfe des Sondervermögens „im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt“ werden. Nach Ausschöpfung des Sondervermögens sieht der Gesetzestext ferner vor, dass „aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt [werden], um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten“. Im ursprünglichen Regierungsentwurf war kein konkreter Bezug zum Zwei-Prozent-Ziel vorgesehen. Dort hießt es in der Begründung: „Die Ausgaben des Sondervermögens müssen auf das Nato-Ziel für die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten anzurechnen sein.“

Weiterhin schärfte der Ausschuss die parlamentarische Kontrolle über das Sondervermögen nach. So soll der Haushaltsausschuss alle Verträge über Beschaffungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten, billigen müssen. Die geänderte Fassung sieht nunmehr vor, dass die jeweiligen Verträge bis zur Billigung „schwebend unwirksam“ sind. Diese Regelung soll durch eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung auch für Verträge im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums gelten, die nicht über das Sondervermögen finanziert werden.

Zudem ist in dem Entwurf nun die Schaffung eines neuen Gremiums vorgesehen, in dem von Bundestag gewählte Mitglieder des Haushaltsausschusses sitzen sollen. Das Gremium soll demnach vom Bundesverteidigungsministerium über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet werden.

Konkretisiert wurde zudem die Tilgung der für das Sondervermögen aufzunehmenden Kredite. Sie soll laut Entwurf spätestens am 1. Januar 2031 beginnen und „über einen angemessenen Zeitraum“ erfolgen. Im ursprünglichen Entwurf war kein konkretes Datum vorgesehen.

Teil des Entwurfes ist zudem der zur Sitzung vorgelegte Wirtschaftsplan. Größter Ausgabeposten in den kommenden Jahren wird danach die Beschaffung im Bereich der Luftwaffe sein. Dafür sind rund 33,4 Milliarden Euro vorgesehen. Als Vorhaben sind unter anderem die Entwicklung und der Kauf des Eurofighter ECR sowie der Kauf von F-35 als Nachfolger des Tornados angegeben. Auf die „Beschaffung Dimension Land“ entfallen laut Wirtschaftsplan 16,6 Milliarden Euro, auf den Bereich See 8,8 Milliarden Euro. 20,8 Milliarden Euro sollen für Beschaffungen der Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung verausgabt werden können. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen auf 82 Milliarden Euro. Ein Teil der Vorhaben ist laut Wirtschaftsplan bislang im Einzelplan 14 abgebildet. „Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt“, heißt es weiter.

Ebenfalls mit Mehrheit von Koalition und Union bei Enthaltung der AfD und Ablehnung der Linken nahm der Ausschuss einen Maßgabebeschluss der zustimmenden Fraktionen an. Mit diesem wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert die Beschaffung „zu beschleunigen und zu optimieren“ und das Beschaffungswesen zu entlasten.

Die 1. Lesung und die Anhörung zu den Gesetzentwürfen finden Sie im Video hier [3].

Quelle: Bundestag

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