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EU-Haushalt 2023: „Welt im Wandel gestalten“

Die Kommission hat für das kommende Jahr einen EU-Haushalt in Höhe von 185,6 Milliarden Euro vorgeschlagen. Dazu sollen noch weitere geschätzt 113,9 Milliarden Euro kommen, und zwar durch Finanzhilfen im Rahmen des Wiederaufbauprogramms NextGenerationEU.

Der für den EU-Haushalt zuständige Kommissar Johannes Hahn erklärte: „Wir stellen weiterhin außerordentliche Mittel bereit, um die Erholung Europas zu unterstützen und aktuelle und künftige Herausforderungen zu bewältigen. Der Haushalt ist nach wie vor ein wichtiges Instrument der Union, um einen klaren Mehrwert für das Leben der Menschen zu schaffen. Er hilft Europa dabei, eine sich verändernde Welt zu gestalten, in der wir gemeinsam für Frieden, Wohlstand und unsere europäischen Werte arbeiten.“

Mit erheblichen Investitionen soll der Haushalt die strategische Autonomie Europas und die derzeitige wirtschaftliche Erholung stärken, Nachhaltigkeit gewährleisten und Arbeitsplätze schaffen. Die Kommission wird Ausgaben zugunsten von Umweltschutz und Digitalisierung weiter Vorrang einräumen und zugleich den dringenden Bedarf, der sich aus den jüngsten und aktuellen Krisen ergibt, bewältigen.

Mit dem durch NextGenerationEU flankierten Haushaltsentwurf 2023 wird dem dringendsten Aufbaubedarf der EU-Mitgliedstaaten und unserer Partner weltweit Rechnung getragen. Mit diesen Finanzmitteln werden wir den Wiederaufbau und die Modernisierung der Europäischen Union weiter vorantreiben und den Status Europas als starker globaler Akteur und verlässlicher Partner stärken.

Im weiteren Jahresverlauf werden ergänzende Vorschläge zur Finanzierung der internen und externen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine vorgelegt. Und zwar auf der Grundlage einer genaueren Bedarfsanalyse, so wie es die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 31. Mai 2022 vorsehen.

Politische Prioritäten

Der Haushalt spiegelt die politischen Prioritäten der EU wider, die für eine nachhaltige Erholung und die Stärkung der Resilienz Europas von entscheidender Bedeutung sind. Daher schlägt die Kommission folgende Mittelzuweisungen (Mittel für Verpflichtungen) vor:

Der Haushaltsentwurf für 2023 zielt als Teil des Ende 2020 angenommenen langfristigen Haushaltsplans der Union (einschließlich anschließender technischer Änderungen) darauf ab, dessen Prioritäten in konkrete jährliche Ergebnisse umzusetzen. Ein erheblicher Teil der Mittel wird daher im Einklang mit dem Ziel, 30 % des langfristigen Haushalts und des Aufbauinstruments NextGenerationEU für die Bekämpfung des Klimawandels einzusetzen, für diese politische Priorität veranschlagt.

Hintergrund

Der EU-Haushaltsentwurf 2023 umfasst die Ausgaben im Rahmen von NextGenerationEU, die durch Mittelaufnahmen an den Kapitalmärkten finanziert werden sollen, sowie die Ausgaben, die im Rahmen der langfristigen Haushaltsobergrenzen aus Eigenmitteln bestritten werden. Für letztere Ausgaben werden im Haushaltsentwurf für jedes Programm zwei Beträge vorgeschlagen: Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen. „Mittel für Verpflichtungen“ sind die Beträge, die in einem bestimmten Jahr vertraglich vereinbart werden können, „Mittel für Zahlungen“ entsprechen den Beträgen, die tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Der vorgeschlagene EU-Haushalt für 2023 umfasst Verpflichtungen in Höhe von 185,6 Mrd. Euro und Zahlungen in Höhe von 166,3 Mrd. Euro. Alle Beträge sind in jeweiligen Preisen angegeben.

Die tatsächlichen Zahlungen aus NextGenerationEU – und der Bedarf an Mitteln, für die die Europäische Kommission eine Marktfinanzierung anstreben wird – können davon abweichen und werden auf genauen Schätzungen beruhen, die im Laufe der Zeit angepasst werden. Die Kommission wird weiterhin halbjährliche Finanzierungspläne veröffentlichen, in denen sie über ihre geplanten Emissionsvolumina in den kommenden Monaten informiert.

Mit einem Budget von bis zu 807 Mrd. Euro zu jeweiligen Preisen trägt NextGenerationEU zur Erholung von den unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden der Coronavirus-Pandemie bei und versetzt uns in die Lage, auf aktuelle und künftige Krisen wie den Krieg in der Ukraine zu reagieren. Das befristete Instrument dient dazu, nach der COVID-19-Pandemie eine grünere, stärker digitalisierte und widerstandsfähigere EU aufzubauen, die den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen besser begegnen kann. Bis Ende 2023 können im Rahmen von NextGenerationEU Verträge geschlossen und Verpflichtungen eingegangen werden; die Zahlungen im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme werden bis Ende 2026 erfolgen.

Quelle: EU Kommission

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