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BMWK zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine

Die Inflationsrate betrug im Mai zuletzt +7,9 % zum Vorjahresmonat (siehe [1]). Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erkennt in den teils erheblichen Preissteigerungen aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in der Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland bei bestimmten Produkten und Rohstoffen einen unmittelbaren Einfluss auf die Ausführung öffentlicher Dienst- und Lieferaufträge. Mit einem Rundschreiben gibt das BMWK Auslegungshilfen zur Hand, die im Einzelfall sowohl bei bereits bestehenden Verträgen als auch bei anstehenden und laufenden Vergabeverfahren über Liefer- und Dienstleistungen einbezogen werden können.

Das Rundschreiben finden Sie in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier [2]. Die dazugehörige Diskussion im DVNW, Fachausschuss Recht, finden Sie hier [3].

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