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BAK-Leitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen (VgV)

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat gemeinsam mit weiteren Berufs- und Fachverbänden (u.a. BDA, BDB, BDIA) einen neuen „Leitfaden zur Vergabeverordnung (VgV) – Vergabe von Architektenleistungen“ veröffentlicht. Motivation für diesen Leitfaden ist die von öffentlichen Auftraggebern sowie Architekt­innen und Architekten gemeinschaftlich getragene Verantwortung für ein qualitätsvolles Weiterbauen in Städten, Landkreisen und Gemeinden. Die kommunalen Spitzenverbände waren in die Erarbeitung des Leitfadens eingebunden und haben im Ergebnis die Veröffentlichung unterstützt (wenngleich sie ausdrücklich nicht als Herausgeber fungieren). Die inhaltlichen Hinweise sollen eine Orientierung zur Anwendung der Vergabeverordnung geben, wobei aus kommunaler Sicht grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung über ein konkretes Vergabeverfahren zu treffen ist.

Den Leitfaden der Bundesarchitektenkammer  finden Sie hier: https://bak.de/vgv-leitfaden-2022/ [1].


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Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund

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