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Arbeitshilfe: Ökostrom im offenen Verfahren veröffentlicht

Das Umweltbundesamt (UBA) hat die 4., vollständig überarbeitete Auflage der Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung der Lieferung von Ökostrom im offenen Verfahren veröffentlicht.

Diese Arbeitshilfe soll öffentliche Auftraggeber auf der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene bei der Beschaffung von Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) unterstützen. Hierzu erläutert die Arbeitshilfe ausführlich die vergaberechtlichen und fachlichen Grundlagen zur Beschaffung von Ökostrom.

Die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern verursacht hohe ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen. Die Verminderung des Stromverbrauchs und der Bezug von Ökostrom gehören zu den klimaschutzpolitisch wirkungsvollsten Maßnahmen.

Öffentliche Auftraggeber haben ihre Beschaffung und damit auch die Beschaffung von Ökostrom im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vorzunehmen. Diese Arbeitshilfe liefert die Grundlage für eine solche Beschaffung von Ökostrom nach einheitlichen Kriterien.

Da der Auftragswert der Ökostromlieferung in der Regel den maßgeblichen EU-Schwellenwert übersteigt, behandelt diese Arbeitshilfe ausschließlich die europaweite Ausschreibung von Ökostrom.

Die Arbeitshilfe können Sie hier [1] herunterladen.

Quelle: Umweltbundesamt

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