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Sachsen-Anhalt: Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und FDP in Anhörung beraten. Im Mai brachten sie den Entwurf für ein neues „Vergabegesetz“ in den Landtag ein. Einige wichtige Aspekte des Gesetzes sind weniger Bürokratie, bessere soziale Standards und eine schnellere Auftragsvergabe. Außerdem müssen Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag erhalten wollen, in Zukunft den Mindestlohn zahlen.

Nach der ersten Lesung im Mai haben die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus überwiesen. Dieser hat nun mit Experten aus Wirtschaft und Kommunen im Rahmen einer Anhörung über den Gesetzentwurf debattiert. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus, Lars-Jörn Zimmer (CDU), erklärt warum das Gesetz so wichtig ist und wie es nach der Anhörung weitergeht.

In einer seiner nächsten Sitzungen wird sich der Ausschuss erneut mit dem Thema beschäftigen. Ziel ist es, eine Beschlussempfehlung über den Gesetzentwurf zu erarbeiten, über die dann vermutlich im November/Dezember der gesamte Landtag entscheidet.

Die Ausschusssitzungen im Landtag sind grundsätzlich öffentlich. Das heißt, falls Sie ein Thema interessiert, können Sie einfach mal vorbeischauen und den Abgeordneten während ihrer Beratungen über die Schulter schauen.

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und FDP (PDF) [1]

Zum Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (PDF) [2]

Quelle Landtag Sachsen-Anhalt

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