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Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst beginnen im Januar 2023

Die Gewerkschaften ver.di und dbb haben am 11.10.2022 ihre Forderung für die Anfang 2023 anstehenden Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen beschlossen und bekannt gegeben.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen leisten eine wertvolle und für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit. Sie sorgen dafür, dass unser Staat handlungsfähig ist, gerade in Krisenzeiten. Die Auswirkungen der aktuellen Krisen sowie der Inflation treffen auch die Beschäftigten selbst. Sie erwarten zu Recht, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften angemessene lohnpolitische Antworten auf die aktuellen Herausforderungen finden.“

„Die nun verkündeten Forderungen der Gewerkschaften treffen bei Bund und Kommunen auf eine angespannte Haushaltslage. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir in den kommenden Tarifverhandlungen gute und sachgerechte Lösungen finden werden. Der öffentliche Dienst wird auch weiterhin ein sicherer und attraktiver Arbeitgeber bleiben.“

Die Gewerkschaften ver.di und dbb haben für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen eine Entgelterhöhung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Der Mindestbetrag hätte in den unteren Entgeltgruppen Steigerungen von teilweise über 20 Prozent zur Folge. Auszubildende sollen monatlich 200 Euro mehr erhalten.

Die Entgeltforderungen würden im Tarifbereich des Bundes Mehrkosten von rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr verursachen. Bei einer Übertragung auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wären dies Mehrkosten von insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen finden am 24. Januar, 22./23. Februar sowie vom 27. bis 29. März 2023 in Potsdam statt.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

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