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EU-Haushalt 2021 gebilligt

Der Europäische Rechnungshof hat den EU-Haushalt für das Jahr 2021 gebilligt – das 15. Jahr in Folge. Die Einnahmenseite des Haushalts ist im Einklang mit den Ergebnissen der Vorjahre und der Abschluss ist nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet. 97 Prozent der Ausgaben sind fehlerfrei.

Haushaltskommissar Johannes Hahn sagte: „Im Jahr 2021 hat der EU-Haushalt wesentlich dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und die europäischen Volkswirtschaften stärker, nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen.“

Keine Beanstandung beim Corona-Wiederaufbaufonds

Der Europäische Rechnungshof hatte zudem keine wesentlichen Fehler beim Corona-Wiederaufbaufonds gefunden. Dazu sagte Kommissar Hahn: „Zum ersten Mal hat die EU über das Aufbauinstrument NextGenerationEU Dutzende Milliarden an den Finanzmärkten aufgenommen, um die Erholung aus dem EU-Haushalt zu finanzieren. Gleichzeitig hat die Kommission weiterhin dafür gesorgt, dass der EU-Haushalt im Interesse der Bürger, Unternehmen und Gemeinden sowie anderer Begünstigter in ganz Europa und weltweit weiterhin gut geschützt ist.“

Kontrollen ermöglichen gezielte Korrekturen

Dank der Hunderttausenden von Kontrollen (von nationalen Behörden, anderen Partnern und der Kommission selbst) weiß die Kommission, dass Risiken für den EU-Haushalt bestehen. Sie kann sowohl vor als auch nach der Ausführung der Zahlungen gezielte Korrekturmaßnahmen ergreifen. Die Kommission will sicherstellen, dass die Rest-Fehlerquote nach Abschluss eines Programms und Durchführung aller Kontrollen unter zwei Prozent bleibt. Was wirklich für die Steuerzahler zählt, ist das Risiko, das nach Korrekturen und Einziehungen womöglich noch besteht. Das Ziel für 2021 wurde erreicht, da die Kommission dieses Risiko auf weniger als 1 Prozent (0,9 Prozent) schätzte.

Mit der Veröffentlichung des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs wird das jährliche Entlastungsverfahren für den EU-Haushalt eingeleitet.

Quelle: EU Kommission

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