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Bundeshaushalt 2023: Verteidigungsetat vorerst unverändert

Vorerst ohne Änderungen hat der Haushaltsausschuss am Donnerstag den Verteidigungsetat für 2023 beschlossen. Dem Einzelplan 14 des Regierungsentwurfes (20/3100) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke zu. Vertreter der Koalitionsfraktionen kündigten Änderungsanträge für die Bereinigungssitzung an.

Änderungsanträge der Opposition fanden keine Mehrheit. Die Unionsfraktion hatte sieben Änderungsanträge und zehn Maßgabebeschlüsse vorgelegt. Unter anderem wollte die Fraktion das sogenannte „Handgeld für Kommandeure“ um 13,2 Millionen Euro aufstocken lassen und den Verwendungsbereich erweitern. Zu dem Thema lag auch ein Maßgabebeschluss der Fraktion vor, der unter anderem eine Evaluierung des Handgelds forderte. Zudem wollte die Fraktion die Investitionen in den Kampfhubschrauber Tiger „auf ein Mindestmaß“ begrenzen und den entsprechenden Titel um 18 Millionen Euro auf 56 Millionen Euro reduzieren. Ferner wollte die Fraktion das Verteidigungsministerium in einem Maßgabebeschluss auffordern, über eine Nachfolge für den Kampfhubschrauber Tiger zu entscheiden. Das Fluggerät sei seit seiner Einführung „kein verlässlicher Hubschrauber“, hieß es in der Vorlage. Zudem forderte die Fraktion mit Maßgabebeschlüssen die Einhaltung des Zwei-Prozent-Zieles der Nato.

Die AfD-Fraktion hatte zehn Änderungsanträge vorgelegt. Die Fraktion sprach sich unter anderem für einen deutlichen Aufwuchs im Titel „Wehrtechnische Forschung und Entwicklung“ um 500 Millionen Euro auf 830 Millionen Euro aus. Damit solle Deutschland in die Lage versetzt werden, „auch moderne Rüstungsgüter im eigenen Land zu produzieren“. Für die Beschaffung von Munition wollte die Fraktion drei statt eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen – und die Verpflichtungsermächtigungen von 807 Millionen Euro auf 2,8 Milliarden Euro erhöhen.
Weitere Änderungsanträge der AfD-Fraktion bezogen sich auf den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr. So wollte die Fraktion dort eine Milliarde Euro für die „Beschaffung von Rohr- und Raketenartillerie“ veranschlagen. Die Bundeswehr müsse für die Landes- und Bündnisverteidigung „das gesamte Fähigkeitsspektrum eines umfassenden Krieges abbilden können“, führte die Fraktion aus.

Die Fraktion Die Linke hatte 18 Änderungsanträge vorgelegt, die allesamt Kürzungen im Einzelplan vorgesehen hatten. Unter anderem sprach sich die Fraktion dafür aus, die Ausgaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 8,5 Milliarden Euro komplett zu streichen und anderen Einzelplänen zuzuführen. Das Sondervermögen sei eine „grundlegend falsche Antwort auf die gegenwärtigen Sicherheitskrisen“, führte die Fraktion zur Begründung aus. Die komplette Streichung der Mittel für die Beschaffung von Eurofighter ECR (1,45 Milliarden Euro) begründete die Fraktion mit Kritik an der nuklearen Teilhabe. Auch die Mittel für Auslandseinsätze sollten nach Willen der Fraktion komplett gestrichen werden.

Die Verteidigungsausgaben sollen laut Regierungsentwurf im kommenden Jahr deutlich steigen. Zwar fällt der Verteidigungsetat im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100, Einzelplan) mit 50,1 Milliarden Euro gegenüber 50,4 Milliarden Euro im laufenden Jahr etwas geringer aus. Allerdings sollen weitere 8,5 Milliarden Euro, davon rund 8,2 Milliarden Euro für Beschaffung, aus dem Sondervermögen Bundeswehr verausgabt werden. Die Gesamtausgaben liegen damit bei 58,6 Milliarden Euro. Im Personalhaushalt ist ein Aufwuchs um 580 auf 258.581 Planstellen und Stellen vorgesehen.

Weitere Änderungen am Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung (10. November 2022) möglich. Dann werden auch die Personaltitel aufgerufen. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.

Quelle: Bundestag

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