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VKA lehnt Gewerkschaftsforderungen zur Tarifrunde 2023 im öffentlichen Dienst als unrealisierbar ab

Die Gewerkschaften ver.di und dbb haben für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen eine Entgelterhöhung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert (siehe [1]). Dazu kommt die Forderung nach einer Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden um 200 Euro. „Die Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen sind in dieser Form schlicht nicht leistbar,“ so die Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA. Die erste Verhandlungsrunde findet am 24. Januar 2023 statt.

Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA:

„Die Forderungen der Gewerkschaften überraschen in dieser Höhe und berücksichtigen nicht die schwierige finanzielle Lage der kommunalen Haushalte und Unternehmen. Die Mehrkosten für die geforderte Entgelterhöhung würden bei den kommunalen Arbeitgebern mit rund 15,4 Milliarden Euro ins Gewicht fallen. Wir haben Verständnis für die Sorgen der Beschäftigten angesichts der aktuell hohen Inflation, aber auch die kommunalen Arbeitgeber befinden sich in einer enorm schwierigen Lage: Die kommunalen Haushalte sind zum großen Teil noch immer mit den finanziellen Einbußen im Zuge der Corona-Pandemie befasst, dazu kommen Altschulden und ein hoher Investitionsrückstand. Die hohe Inflation und die damit einhergehenden Preissteigerungen betreffen die Kommunen und die kommunalen Unternehmen gleichermaßen. Und auch die Unterbringung der Flüchtlinge bringt unsere Kommunen an ihre Grenzen.

Die Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen sind in dieser Form schlicht nicht leistbar. Wir müssen dafür sorgen, dass Kommunen und kommunale Unternehmen handlungsfähig bleiben, auch und gerade in der Krise. Mit der Erfüllung der Gewerkschaftsforderungen wäre dies nicht mehr gegeben“.

Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA, ergänzt:

„Besonders problematisch ist, dass es sich in Wahrheit um eine geforderte Entgelterhöhung von durchschnittlich knapp 14 Prozent handelt, was durch den geforderten Mindestbetrag von 500 Euro monatlich bedingt ist. Die Gehälter würden in den unteren Entgeltgruppen um deutlich mehr als 20 Prozent steigen. Dies würde nicht nur das Gehaltsgefüge des kommunalen öffentlichen Dienstes insgesamt ins Wanken bringen, sondern zudem die bestehende hohe Inflation in Form einer Lohn-Preis-Spirale noch zusätzlich verstärken.“

Karin Welge:

„Letztlich muss ein Verhandlungsergebnis stehen, das die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Wir müssen jetzt mit den Gewerkschaften am gleichen Strang ziehen und gemeinsam schauen, wo die Spielräume in den schwierigen Verhandlungen liegen können. Die kommunalen Arbeitgeber stehen jedenfalls bereit für konstruktive Verhandlungen.“

Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

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