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Bundesetat 2023: Sondervermögen Digitale Infrastruktur

Für die Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen soll in den kommenden Haushaltsjahren zusätzlich eine Milliarde Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt wurden die entsprechend Verpflichtungsermächtigung für die Haushaltsjahre ab 2024 des Titels im Wirtschaftsplan des Sondervermögens (Kapitel 6097, Einzelplan 60, 20/3100 [1], Beschlussempfehlung: 20/3525 [2], Seite 10) von 3,18 Milliarden Euro auf 4,18 Milliarden Euro erhöht. Zur Begründung wurde auf die aktuellen Bedarfe der Gigabitförderung verwiesen. Die Fälligkeiten der Verpflichtungsermächtigung wurde zudem an die Projektverläufe und Mittelabflüsse angepasst. Weitere Änderungen am Wirtschaftsplan wurden nicht vorgenommen.

Quelle: Bundestag

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