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BMWK: Einsatz externer Berater

Externe Berater werden im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „grundsätzlich“ bei Projekten in Bereichen eingesetzt, die besonderes Spezialwissen voraussetzen, welches nur für kurze Zeit gefordert wird, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4507 [1]) auf eine Kleine Anfrage (20/4215 [2]) der AfD-Fraktion.

Beauftragt würden externer Berater aus privatwirtschaftlichen Beratungsunternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Instituten und gemeinnützigen Einrichtungen mit wissenschaftlicher Ausrichtung nur, wenn ihr Einsatz sich als die wirtschaftlichste Alternative darstelle, heißt es.

Die Frage der Abgeordneten, ob ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz der Berater und der Entwicklung der Stellen und Planstellen im Einzelplan des Ministeriums bestehe, verneint die Bundesregierung. Die Höhe und Verteilung der Haushaltsmittel für externe Beratung in den jeweiligen Titeln des Einzelplans sind in tabellarischer Form der Antwort angefügt.

Quelle: Bundestag

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