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Berlin: Vergabemindestentgelt von 13,00 Euro in Kraft getreten

Mit der Neufassung des § 9 Absatz 1 Nummer 3 BerlAVG wurde der Betrag des Vergabemindestentgelts bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 12,50 Euro auf 13,00 Euro brutto heraufgesetzt (siehe [1]). Der Vergabeservice Belin informiert nun, dass diese Änderung am Sonntag, 18.12.2022 durch das „Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 8. Dezember 2022“ [2] in Kraft getreten ist, da dieses am Samstag, 17.12.2022 im Gesetz-und Verordnungsblatt [3]auf Seite 718 veröffentlicht wurde.

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