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UBA: Klimaverträgliche öffentliche Beschaffung noch am Anfang

Bei der klimaverträglichen öffentlichen Beschaffung steht Deutschland nach Aussage von Jakob Gross, Leiter des Referates Z 1.5 „Administrative Vorhabenbetreuung, Zentrale Vergabestelle“ beim Umweltbundesamt (UBA), zwar noch am Anfang. Dennoch seien große Schritte gemacht und eine jahrzehntelange Überzeugungsarbeit geleistet worden, sagte er während einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung vergangenen Mittwochabend.

Es bestehe inzwischen Einigkeit darüber, dass die Politiken und gesellschaftspolitischen Ziele im Rahmen des Leistungs- und Bestimmungsrechts der öffentlichen Hand Eingang in Vergabeverfahren finden dürfen und unter der Prämisse des kohärenten Verwaltungshandelns beachtet werden müssen. „Keine ernstzunehmende Person spricht mehr von vergabefremden Kriterien“, sagte Gross.

Ausdrückliche Aufgabe des Umweltbundesamt sei es laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima), Treibhausgasemissionen für verschiedene Beschaffungsoptionen zu prognostizieren. „Wir haben uns also auf den Weg gemacht, Hilfestellungen zu erarbeiten“, erläuterte er. Die Verfügbarkeit zuverlässiger Treibhausgasdaten sei aber eine große Herausforderung, „weshalb wir da noch sehr am Anfang stehen“. Aktuell lägen die Daten nur für wenige Bereiche vor. Dies werde aber kontinuierlich ausgebaut.

Für die Bedarfsträger aber auch die mittleren und kleinen Vergabestellen wäre eine Konsolidierung und Zentralisierung der Normen zu begrüßen, so der UBA-Referatsleiter. „Der einfache Zugang zu den Informationen könnte eine signifikante Erleichterung zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele erwirken“, befand er.

Nachhaltigkeitsziele können seiner Aussage nach auf drei Wegen Eingang in die öffentliche Beschaffung finden: Bei der Definition der Eignung der Bieter, der Wertung der Angebote anhand von Nachhaltigkeitskriterien und bei der Festlegung der Anforderung an die Vertragserfüllung in der Leistungsbeschreibung.

Als Praxisbeispiel führte Gross den klimafreundlichen Kantinenbetrieb im UBA Dessau-Roßlau an. Ziel sei es gewesen, dass die Konsumenten erkennen können, welche CO2-Belastung jedes Essen verursacht, um eine Essensauswahl zu unterstützen, die sich an ökologischen Gesichtspunkten orientieren kann. Für die Umsetzung dieses Vorhabens sei neben der Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen das Coaching des Kantinenpersonals zentraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung gewesen. Darüber hinaus seien die Beschäftigten des UBA in diesem Themenfeld informiert und aufgeklärt worden, um den Grundstein für Verhaltensänderungen zu legen. Dies sei vor dem Hintergrund geschehen, dass Angebot und Nachfrage miteinander korrespondieren müssten und ein „Abwandern“ der UBA-Beschäftigten aus der Kantine zu verhindern sei.

Wie der UBA-Vertreter weiterhin erläuterte, werden im Sinne des Dreiklangs von Vermeidung, Reduzierung und Kompensation der Treibhausgasemissionen standardmäßig Wertungskriterien bei den Vergabeverfahren eingeführt. „Damit setzen wir für die Bieter einen Anreiz, möglichst klimaverträgliche Leistungen anzubieten, um so im Verfahren einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.“ Parallel dazu würden die beschafften konventionellen Leistungen treibhausgasneutral gestellt.

Die gesamte öffentliche Hand müsse in die Umsetzung der Maßnahmen kommen, forderte Gross. Dazu brauche es eine Zentralisierung der Beschaffungsmaßnahmen. Das schiere Finanzvolumen der öffentlichen Hand könne hier einen Hebel darstellen.

„Wir können nicht die Welt retten mit der klimaverträglichen öffentlichen Beschaffung“, räumte er ein. Mit ambitionierten Zielen und guten gesetzlichen Regelungen könne aber die öffentliche Beschaffung die Transformation der Wirtschaft in eine treibhausgasneutrale, nachhaltige Zukunft zum Erfolg bringen.

Quelle: Bundestag

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