Die Bundesregierung informiert in Form einer Unterrichtung (20/5613 [1]) über die über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Quartal 2022. Das Gros der genehmigten über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen fiel danach im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung an und wurde mit Beschluss des Haushalts 2022 regulär etatisiert.