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Staatliche Beihilfen: befristeter EU-Rahmen zur Krisenbewältigung angenommen

Die Europäische Kommission hat einen neuen Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels angenommen.

Er steht im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal und soll Unterstützungsmaßnahmen in Sektoren fördern, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft sehr bedeutsam sind.

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Die Beihilfevorschriften und insbesondere der Befristete Krisenrahmen haben den Mitgliedstaaten geholfen, die Auswirkungen der gegenwärtigen Krise in Europa abzufedern. Der Rahmen, den wir jetzt angenommen haben, gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, umgehend und auf klare und vorhersehbare Weise Beihilfen bereitzustellen. Unsere Vorschriften versetzen die Mitgliedstaaten in die Lage, zu diesem kritischen Zeitpunkt Investitionen für eine klimaneutrale Zukunft zu beschleunigen, und wahren gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sowie die Kohäsionsziele. Die neuen Vorschriften sind verhältnismäßig, zielgerichtet und befristet.“

Mit der Entscheidung wird der am 23. März 2022 [1] angenommene und am 20. Juli 2022 [2] sowie am 28. Oktober 2022  [3]geänderte Befristete Krisenrahmen [4] zur Stützung der Wirtschaft angesichts des russischen Kriegs gegen die Ukraine geändert und teilweise verlängert. Der neue Rahmen [5] wird dabei helfen, Investitionen in die Produktion sauberer Technologien und den Zugang zu den dafür benötigten Finanzierungsmitteln zu beschleunigen.

Dazu trägt auch die von der Kommission gebilligte Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung [6](„AGVO“) bei. Sie verschafft den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität. Bestimmte Gruppen von staatlichen Beihilfen werden damit als vereinbar mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union erklärt. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, müssen sie nicht bei der Kommission angemeldet und von ihr genehmigt werden, sondern können von den Mitgliedstaaten direkt gewährt und erst im Nachhinein der Kommission mitgeteilt werden. Weitere Details finden Sie hier [7].

Details des neuen befristeten Rahmens

In den neuen Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels sind die Rückmeldungen der Mitgliedstaaten aus einer Umfrage und einer gezielten Konsultation eingeflossen. Mit Blick auf den Industrieplan zum Grünen Deal [8] sieht der neue Rahmen Folgendes vor:

Durch die heute genehmigten Änderungen soll es für die Mitgliedstaaten auch einfacher werden, in ihren Zuständigkeitsbereich fallende spezifische Projekte im Rahmen der nationalen Konjunkturprogramme durchzuführen.

Die übrigen Bestimmungen des Befristeten Krisenrahmens (begrenzte Beihilfebeträge, Liquiditätshilfe in Form von staatlichen Garantien und zinsvergünstigten Darlehen, Beihilfen zum Ausgleich der hohen Energiepreise, Maßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage), die enger mit der unmittelbaren Krisensituation zusammenhängen, bleiben bis zum 31. Dezember 2023 anwendbar. Um für Rechtssicherheit zu sorgen, wird die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist.

Quelle: EU Kommission

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