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BRH: Bund finanziert zunehmend Länderaufgaben

Der Bund finanziert in erheblichem Umfang die grundgesetzlichen Aufgaben der Länder und Gemeinden – allein im Jahr 2021 mit 23,9 Mrd. Euro. Gleichzeitig steigen die Einnahmen der Länder und ihre Schuldenquoten sinken. Der Bund hingegen muss für einen ausgeglichenen Haushalt zunehmend Kredite aufnehmen. In einem aktuellen Beratungsbericht empfehlt der Bundesrechnungshof (BRH) dem Bund daher, seine Leistungen an die Länder zu überprüfen.

Das Grundgesetz sieht vor, dass Bund und Länder ihre Ausgaben gesondert tragen und das Steueraufkommen entsprechend zwischen ihnen verteilt wird. Allerdings hat der Bundesanteil am Gesamtsteueraufkommen seit dem Jahr 1991 um 10,3 Prozentpunkte abgenommen. Zur Bewältigung seiner Aufgaben bleiben dem Bund so nur noch rund 38 % des Gesamtsteueraufkommens – statt 48 % wie im Jahr 1991.

Weitere Informationen finden Sie hier [1].

Quelle: Bundesrechnungshof

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