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Beschaffungsleitfaden: Tonerkartuschen und Tintenpatronen veröffentlicht

Mit Hilfe des vom Umweltbundesamt herausgegebenen Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung können Tonerkartuschen und Tintenpatronen identifiziert werden, die aufgrund ihrer Wiederaufbereitung und erneuten Nutzung eine Reduktion der Abfallmenge erzielen. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen (DE-UZ 177, Ausgabe Juli 2021).

Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte werden ersetzt, sobald die Farbgeber (Tinten und Toner) darin aufgebraucht sind. Ausgehend vom Nutzungsumfang der Geräte lässt sich auf ein erhebliches Abfallaufkommen schließen, sofern keine Aufarbeitung und Wiederverwendung erfolgt. Durch die Beschaffung aufbereiteter Tintenpatronen und Tonerkartuschen reduziert sich die Abfallmenge und Ressourcen werden geschont. Um Gesundheitsgefahren zu mindern, sind zudem Anforderungen an die eingesetzten Materialien und die Farbgeber wesentliche Inhalte des Leitfadens.

Weitere Informationen finden Sie hier [1].

Quelle: Umweltbundesamt

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